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tm, ihrem zukünftigen Ehemann, fei? nen gemcinschaftlicheu Handel treiben, und sich desfalks ihre weibliche Rechts.' wohlthaten Vorbehalten wolle, wird hier.' mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht»

Giessen den ZOten Mai 1825.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l er. Krug.

11) Die heute bei der unterzeichne.' Leu Behörde abgegebene Erklärung der Amalia Hornberger, Tochter des Isaac Herz Hornberger dahier, daß sie mit Löw Bock ans Lich ihrem Bräutigam und ihrem zukünftigen Ehemann, keinen gemeinschaftlichen Handel treiben und desfalls 'sich ihre weibliche Rechtswohl.' thaten Vorbehalten wolle, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht!.

Giessen den 6. Juni 1825.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller. Krug.

12) In Gemäßheit des §. 3. der Ver- orduung über die Hundesteuer vorn 6ten April 1824 fordert mau alle hiesige Einr wohn er anf, vom Iten bis löten Iuly die Anzahl der von ihnen gehalten wer­denden Hunde schriftlich auf' der Vür- grrmeisterey anzuzergeu , und macht noch weiter darauf aufmerksam, daß jeder «ach dem 15tenJuly im Laufe des Jahrs angeschaft werdende Hund, wenit nicht zugleich die gültige Hirudesteuer- Quittung von dem früheren Besitzer pro- dncirt werden kann, acht Tage nach An­schaffung desselben ebenfalls auf der Bür.' germeisterey augezeigt werden muß.

Giessen den 16tenIuuy 1825.

Die Bürgermeisterei) dahier.

13) Die im vorigen Wochenblatt N. 23 elngernckte Bekanntmachung ,- die EdickaUa-. düngen der Gläubiger von Auswanderndeu betreffend, wird auf ausdrücklich höchsten Befehl dahin erläutert, daß die gerichtliche

Aufforderung der Gläubiger von Auswan- dernden vor wie nach den Gerichten über­lassen bleibe, und daß den-Herrn Landrä- then nur aufgetragen seye-, dergleichen bey den Gerichten zu veranlassen..

Giessenden l6cenIuni 1825?

Die Bürgermeisterei) dahier.

14) Der Unterzeichnete, mit der Leiturrg der Ortsvorstauds - Wahlen in dem Landraths-Dezirk Giessen von Groß- herzogl. Provinzial - Regierung beauf­tragte Commissair bringt hiermit zur Kenntniß der Ortshürger der Bürger­meisterei) Giessendaß er zur Wahl; der Kandidaten zum hiesigen, erst e n und zw eiten B et g eo rdu e te n - A m te Termin auf den 21 ten bis 24ten d. M. anberaumt hat , und verbindet- hier­mit noch- folgende Eröffnung::

1) Zur größeren Erleichterung der Ab­stimmung wird jedem- Ortsbürger der Bürgermeisterei) , vor. dem Begin­nen des Wahlacts ein verschlossener Stimmzettel-in seine Wohirung über­bracht werden. Sollte hierbei jemand übersehen worden seyn, so steht- cs diesem frey, einen Stimmzettel in der» nachbemerkten-Stunden von. mir in Empfang zu nehmen..

2) Das Wahlgeschäft. werd' auf da- hiesigem Rathhause vorgenommeu, Dienstag den 2Iten d. M. Morgens 7 Uhr eröffnet , an,diesem und den drey folgenden Tagen fortgesetzt und Freitags Nachmittags. 3 Uhr geschlos- sen.

3) Während dieser Zeit können Stimm­zettel zurück gegeben werden

Dienstags und Donners­tags den 21ten nnb 23ten d. M. von Morgens 7 bio 9 Uhr und von N a ch m i t? tags 2 bis 4 Uhr,

M i t t w o ch s und Fr ei L a g s den 22ten und 24ten d. M.- von Mor,