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Das Personengeld wirb beim Eit,schreiben auf die ga»ze Tour der Reise bezahlt und betragt mit Einschluß der Einschreibgebühr, Postilloustriukgelder rc.

von Giesen ab

bis

Coblenz, —

—

■ ■"

8 ff.

56 kr.

t

Thal, —

—

•— ■■

8 ff.

56 kr.

t

Montaba uer.

•—

—

7 ff.

8 fr.

t

L i m b n r g, —-

—

■.......

5 ff.

20 kr.

t

Weilburg, —

1 ■

—

off.

32 kr.

t

Wetzlar, —

—

—

Iff.

32 kr.

so daß der Reisende unterwegs überall keine weitere Gebühren an die Postarrstalterr oder Postillons zn entrichten hat.

An freiem Gepäck im Eilwagen find 30 %. gestattet. Führt der Reisende aber mehr als 50 %. bei sich, so muß das Gepäck mit dem Packwagen, bei welchen, jedoch jene 30%. ebenfalls frei passtren, befördert werden. Für die Ueberfracht wird daö treffende Porto entrichtet.

Indem diese, die schnellere, und bessere Beförderung der Reisenden bezweckende Ver: ändernngen hiermit zur Kennt,,iß des Publicum» gebracht werden, wird noch bemerkt, daß der Eilwagei, zum erstenmal von Giesen den 2fen und Coblenz den 4tenDioyembr. abgehen, und daß bei der Fahrt von Giesen „ach Coblenz in Weilburg , bei der Fahrt von Coblenz nach Giessen aber, in Limburg zu Mittag gespeißt wird.

Ueberdieß wird das Publicunr ersucht, die uach Thal, Coblenz rc. gehörigen Briefe von jetzt an statt am Mittwoch um 11 Uhr, schon Dienstags bis Abends 7 Uhr zur Post zu geben.

Giesen den 28^" October 1825.

Großherzoglich Hessisches Postamt von Rau.