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2) In der höchsten Verordnung vom gtenFebruar 1811. (Großherzogl. Zei- tung Nro.20.) heißt es:

§.11.Weil sich jedoch die Ger wohnheit eingeschlichen hat, daß besonders bei ErbvertheilungeN, /, ohne alle Ueberlegung fast jedes ein- zelne Grundstück unter die ver- schiedencn Erben verstückelt und diese Verstückelung oft ohne Noch zu weit getrieben wird, wodurch nicht nur zu vieles Land in Für- chen zu liegen kommt, sondernder Total ertrag auch noch auf manchem lei andere Weise vermindert wird; so dürfen die Vertheilungen der einzelnen Grundstücke nicht Statt haben, es habe denn derjenige, welcher sie zu bewirken wünscht, mit dem Orts-Feldgericht sorgfäl- tig überlegt und berathen, ob nicht die Verstückelung sowohl zu seiner privat: als auch zum allgemeinen Wohl vermieden, und ob, vor- züglich bei ErbvertheilungeN, die Auseinanderfeßung nicht besser, ohne Verstückelung einzelner Grundstücke, durch ganze Stücke und allenfalls durch Herauszah- lung geringer Geldfummen be- wirkt merdeu könne.H

Höherem Befehl zu Folge wird diese ge­setzliche Bestimmung, welche bisher nicht genau befolgt worden ist, hierdurch wie­derholt zur geuauen Nachachtung öffent­lich bekannt gemacht.

Giessen den 22. Septembr. 1824.

Für den Bürgermeister der Bei­geordnete

Steinberger.

3) Versetzbare junge Baume von sehr guten und hauptsächlich für unsere Gegend passenden Aepfeln und Birnsor­ten, werden von dem Unterzeichneten, sowohl in diesem Herbst als in den fol­genden Jahren, zwerg und hochstämmig,

in großem und kleinern Parthieen, bil­ligen Preises verkauft.

Giessen den 19. Sept. 1824.

, Franz, Criminalgerichtssecretär.

. 4) Das den Vetzbergers Erben ge­hörige , aufdem Reichensand neben Frau Rathschöff Herbert stehende Wohnhaus nebst Zugehör, ist unter sehr vortheil- haften Bedingungen zu verkaufeu, oder zwei Stuben darin» zu vermiethen. Die Liebhaber wende» sich an Schlosser­meister Feeger.

5) Zwetschenbranntwein, dieMaaS 32 fr. und angeseßter Kirschenbrannt- wein, die Maas 32 fr., sind zu haben bei Heinrich Magnus Wittwe.

6) Die hiesigen Einwohner werden «ufgefordert, ihre Trieb-Zins an den Unterzeichnete» bis zum 14ren October abzuführen.

Giesse» den 17. Sept. 1824.

Der Gemeinde-Eittnehmer Dietz.

Gottesdienst am 26. Sept.

In der evangelifche» Kirche. Mor­gens Herr Superintendent Buff. Nach­mittags Herr Freiprediger Fuhr.

Morgen den 26. Septmbr. haben das Frischbacken, die Bäckermeister: Chris­tian Jugard, in der Wattthorstrase, und Ebel, an der Kühgaß.

Beerdigte bei der evangelischen Gemeinde.

Den 20. Sept. Herr Justus Bal­thasar Müller, erster Superintendent, Kirchenrath und Oberpfarrer, alt 86 Jahr, 2 Mo». 28 Tage.

Den 23. Sept. Conrad, des Bur­gers und Schuhmachers, Ludwig Braun, Sohn, alt 3I. 3M. 28T.