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In. fideni. Biskamp.

II.

sollen, bekannt gemacht wird. Giessen den Ilten Nov. 1824.

Montag, bett 29ten l. M- Nachmit­tags 2 Uhr.

Don. Seiten jenes ein Theis seiner Be- soldung abgetreten.. Unterzeichneter ist von dieser hohen Iustizstelle- speciell be­auftragtdieses gütliche Arrangement zu. Stande zn bringen.. Er ladet daher vor­erst die bekannten als unbekannten Gläu­biger des gedachten Rubricaten- andurch edictaliter vor r in dem Termin Mon­tags den 29ten des nächsten Monats- November Vormittags 9 Uhr. vor ihm. entweder, in Selbstperson, oder, durch be­vollmächtigte Anwälte zu erscheinen, ihre Forderungen anzuzcigen und- richtig zu stellen, somit den Termin, zum eigent-- lichenArrangement zu vernehmen.. Die nicht erscheinenden Gläubiger sind, ohne Erlaß eines weiteren Präclustvdekrets, vom gütlichen Arrangement, wenn es zn Stande kommt , ausgeschlossen..

Giessen den 18tenÖetober 1824..

Von Großherzogl. Hofgerichts-. Eommissionswegen..

B ap st.

Großherzogl. Hofgerichts-Secretär^

Großherzogl. Heft. Stadtgericht.. Müller^

f - 2)

Bekanntmachungen.

1) Zur. anderweiten Versteigerung des dem. Burger und Fuhrmann Daniel Seng, zu stehen den Wohnhauses , nebst Scheune an Georg Christiair Stroh, giebt 3 Alb« 3 Pf. Zins inGvtteskasten, ist Ter- min auf

Giessen denWtchSept. 1824.

3 GroßheVzogl.. Hess. Stadtgericht. . Mülle r-

EdLktalladunaen. . nichst weiter damit gehörte sondern her v ; . ' I, ' Nachlaß nach Abzug der Schulden an die

Vo rla dkm ss d er G4 Lu b L g e v Erbin abgeliefert werden wird, des Großherzogl.P o-ftscribem- ten D itting zu G iesf en

Rubricat chat bei Großherzogl. Hof­gericht gebeten, ein Arrangement mit sei-, nen sämmtlichen Gläubigern zn Stände zu bringen. Es liegt zu diesem Ende eine Summe. Geldes bereit und wird.

' jk A nr.

Nachdeür. eine nochmalige össentliche Vorladung der Gläubiger des dahier mit mehr Schulden als Vermögen verstorbe- nen Probator. Müller verordnet worden, ^irb Termin. aufj Donnerstag den 17ten Februar a. f. Morgens 9 Uhr auf hresigem Landgericht angesetzt; worin alle und jede Gläubiger ihre Forderun­gen,, in so. weit es noch nicht gesche­hen ,, liquidiren sollen, uriter dem Ver­warnen, daß die abermals nicht Erschei­nenden,. von der. Masse-ausgeschlossen werden sollen., Es werden, dieselben zur gleich in K.ennftüß gesetzt, daß unter den erscheinenden. Gläubigern eine gütliche Uebereinkunft zu Stände gekommen sey.

Signatum Marburg den 9..Nov. 1824. Kraft Auftrag Kurfürsti. Ober­gericht..

C.. A l e f e l b..

Alle diejenigen, welche am den ge-, ringen Nachlaß der dahier ledigen Stan- des verstorbenen Annn Mnrgarethn Ho­nig, nachgelassene Tochter- des' Burgers- auf hiesigem Rathhaufe anberamnt worr und Schuhmachers Georg; König ans den ,, welches hierdurch mit dem Bemer- irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu- ken, daß die. nähern Bedingungen der machen haben, werden hierdurch aufge- Versteigerung im Termin eröffnet werden fordert, solche im Termiw. *" .

Donnerstag- den 25ten Nävember-

Vormittags 9 Uhr

Leu unterzeichneter Gerichtsstelle an- und auszstführetl, widrigenfalls sie nachher.