Einzelbild herunterladen

) 166 (

Ediktakladungm. I.

Der Burger und Mchger Philipp Carl Helfrich Stoos zu Giesen, hatun- term 25ten April 1785. eine Obligation über ein bei dem dahiesigeu Kirchen/ kästen aufzunehmendes Capital von 60 ff. ausfertigen und confirmiren lassen; diese Urkunde kann nun aber nicht von den Erben, zur Löschung der Hypothek, vor-' gelegt werden, deshalb diejenigen, wel- ehe gedachte Obligation besitzen und An­sprüche daraus formiren zu können glau­ben, hiermit aufgefordert werden, solche im Termin

Montag den IZten November dahier anzuzeigen undauszuführen, wi­drigenfalls sie sich zu gewärtigen haben, daß die Obligation für mortificirt erklärt und die Hypothek ohne Weiteres gelöscht werden wird.

Giessen den 2. Sept. 1824.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller.

II.

Alle diejenigen, welche an Johann Pfeil zu Hermanustein, der um Er­laubnis nach Bockenheim überzuziehen uachgesucht hat, Forderungen haben, werden aufgefordert, solche binnen 3 Mo- uaten dahier anzuzeigen und richtig zu stellen , widrigenfalls sie sich zu gewär­tigen haben, daß nach Ablauf dieses Termins keine Nechtshülfe mehr gelistet werden kann.

Giessenden 27tenJuly 1824.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht Müller.

III.

Alle diejenigen, welche an Friedrich Knorzen Wittwe zu Hermannsteiu, die nach Garbenheim, Königlich Preussi­schen Kreises Wetzlar überziehen will, Forderungen haben, werden anfgefor- dert , solche binnen 3Monaten dahier

anzeigen und richtig zu stellen, widri­genfalls von hier aus keine Rechtshülfe mehr geleistet werden kann.

Giessen den 28tenJuly 1824.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht.

M ü l l e r.

IV.

Ueber Eberhard Mohrs Vermögen zu Burkhardsfelden hat Großherzogliches Hofgericht zu Giessen Concurs erkannt, und unterzeichnetes Gericht darauf zur Liquidation der Foderungen Termin au- beraumt auf

Montag den 20ten September d. J. Vormittags 9 Uhr.

Wer in diesem Termine seine Foderun­gen au die Masse nicht anbringt, sich über die Bestellung eines Massenverwal- ters und über die Vergleichsvorschläge, welche gemacht werden, nicht erklärt, wird von der Masse ausgeschlossen und in letzteren Fällen als dem Willen der Mehrzahl der Gläubiger beigetreten, an- gesehen.

Großenbuseck am 19ten July 1824.

Das Großherzogl. Hess. Landgericht der Fryherrn v. Buseck das.

Heinze rling.

vt. Abt.

Bekanntmachungen.

1) Nachdem der zur Versteigerung des dem Burger und Weisgerber"' Jo­hann Wilhelm Löber dahier zustehenden Wohnhauses, nebst Stall und Misten- stätte, an Herrn Nathschöff Seipp und resp. Jeremias Müller gelegen, nach Num. 29. u. 30. auf den 28tcuJuli au- beraumt gewesene Termin, eingetretener Hindernisse wegen nicht abgehalren wer­den können, wird nunmehr anderweiter Termin auf

Montag den 20ten (. M. Nachmit­tags 2 Uhr aufdahiesigem Nach­hause

Le-