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mcr / eitic Küche und verschlossener Holz/ stall, zu vermiethen, wovon bis zum 15. August oder 1. September Bestz ge- nommen werden kann.
9) Zwei Stuben, zwei Kammern, Küche, Holzstall und Theil am Keller, sind zu vermiethen bei Spenglermeister Koch f auf dem Kreuz.
10) Ein noch sehr brauchbarer War gen mit allem Zugehör, stehet hier zu verkaufen. Bei wem, ist bei Ausgeber dieses zu erfahren.
11) Formularien zu Termins- Diarien nach ertheilter höchster Vorschrift , für die Großherzogl. Stadt - und Landgerichte, sind in der Schröder- schen Buchdrukkerei das Buch ä 24 fr. zu bekommen.
Verkauf
Siner Leih; und Lesebibliothek.
Meine Leih- und L efebiblio- t h ek von circa 5000 Bänden neuer und gehaltvoller Bücher , bin ich Willens, um Raum zu gewinnen, unter billigen Bedingungen und Zahlungsterminen , zu verkaufen. Dies Institut, ist das Einzig e in hiesiger Stadt und Provinz, und geeignet, bei sorgsamer Verwaltung eine Familie anständig zu ernähren. Gegen sonstige Sicherheit können E des Kaufschillings verzinslich
sichert bleiben. Reelle AneMetunacn- mündlich oder in frankirteu Briefen e-r- bttte ich mrr bis zum Ende des Monats August /alsdann ich demMeistgebotdeu Zujchlag ertbeilen werde.
Greffen am 15. Juli 1624.
Georg Friedri chHeyer.
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Gottesdienst am 6. August.
In der evangelischen Kirche. Morr Heus Herr Superintendent Palmer. Nachmittags Herr Superintendent Buff. I . Morgen den 6 August habens Frischbacken, die Bäckermeister: Heinrich Noll, auf der Mäusburg, und Christian Ingard, in der Wattthorstrase.
Getaufte bei der evangelischen Gemeinde.
Den 31. Jul. Herrn Chaussee - Inr spector, Karl Müller, ein Sohn, Wilhelm Georg Ferdinand Johannes. - '
Den 1. Äug. Dem Ortsbürger und Maurergesellen, Philipp Ernst Münch, «tÄü €>tWtian Marttn Karl Jacob.
Beerdigte bei dieser Gemeinde.
Deii 3. Aug. Frau Anna Margaretha, des zweiten Lehrers au der hiesigen Stadt - Knabenschule, Herrn Keill, Ehegattin, alt 67 I. L M. 17 T. 1
Darmstadt
Giessen #
Marburg
Wezlar
Getraidepreise vom 31. Julii bis den 7. August in Frankfurter Wäbruna den fl. ä 60 fr. und das zu 52 Loch ländischen Gewichts. ’
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