zeichnete Verbriefung für mortlficirt er# klärt werden wird.
Giessen den 28ten Febr. 1824. Großherzogl. Hess. Stadtgericht.
Müller»
Bekanntmachungen.
1) Mühlen - Verfteigerung. Nachdem der Müllermeister Johannes Hoffmann bei Großenlinden dahier an# gestanden, und von Großherzogl. Ani# versitä't Giessen die Erlaubniß erhalten hat, seine hinter Großenlinden an der Landstraße belegens Erbleihmuhle und Schlagmühle, nebst dazu gehörige» Scheuer, Stätten, Gärten und Aeckerrr von 12| Morgen, 88 Klafter, die Gerichtsrüstung genannt, worauf o0 Achtet Kornpacht und 44 Achtel nxedum haften, öffentlich an den Meistbietenden zu ver- steigern, und dazu Termin auf
Freitag den -9ten April Nachmittags 2 Uhr in dem Gemeindehaus zu Großeulinden anberaumt worden ist, so wird solches hiermit öffentlich bekannt gemacht. ,
Giessen am 12. Febr. 1824.
Großherzogl. Hess. Landgericht das.
P1 o ch. L i m p e r r.
2) Montag dm 12ten April L I. Nachmittags 2 Uhr, soll das dem hlest, gen Burger und Fuhrmann Daniel S;# mon zuftehendeWohnhaus,nebst Scheune, Stallung und Bauplatz, an Konrad Scha# fer, Antons Sohn, auf dem Rathhause nochmals öffentlich versteigert werden.
Giessen den 27ten Febr. 1824.
Der Stadtgerichts # Assessor F. Win hei m.
3) Nachdem auf nochmaliger Ver, stekgerung der dem Burger und Fuhr# mand Daniel Leng dahier zustehendeo Gebäude und Feldgüter, nämlich
1) Wohnhaus mit Scheuer, Schweim statt und Hintergarten , an Georg Chris,
Ediktalladungen. I.
Da gegen den Ackermann Konrad Grieb zu Rordeck so viel Schulden ein# aeklaat wordett sind , daß dessen Vermögen/nach einem vorläufig gemachten Ueberschlage, zur Befriedigung aller Gläubiger nicht hinreicht, so ist Termin auf Montag den 29tcn k. M- Vormittags 9 Uhr hier vor Amt angesetzt, wo sämmtliche, sowohl bekannte, als unbekannte Gläubiger des genannten Konrad Grieb persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte erscheinen, ihre Forderungen" genau angeben, und soweit es nöthig ist, begründen, sodann den Versuch der Güte erwarten und Vorschläge zu Bestellung eines Eurators der Masse thun müssen. Im Fall des Zurückbleibens werden die unbekannten Gläubiger mit ihren Forderungen ausgeschlossen, die übrigen aber, nach oer gesetzlichen Vorschrift, der Mehrheit der Erschienenen beigetreten geachtet werden.
Treis an der Lumda' den 21. Hebr. 1824
Kurfürftl. Hess. Iustizamt das. Kulenkamp.
II.
Die zum Nachlasse des zu Königsberg verstorbenen Landgerichts-Dieners Schupp gehörige Verbriefung über dorr dem Sergeant Abel zur Generalkasse unterm Iten Januar 1797. vorgeliehenen 500 st., worauf noch 150 st. aussiehen, ist bei der Aufnahme des Nachlasses vermißt worden und wahrscheinlich ver# loren gegangen *•> man fordert nunmehr diejenigen welche die vorbesagte Verbriefung in Händen haben oder darauf Ansprüche machen zu können vermeinen, hiermit auf, binnen 3. Monaten, von heute an, bei unterzeichneter Gerichtsstelle ihre Ansprüche anzuzeigen und geltend zu machen, widrigenfalls die be-


