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Ediktalladungen. I.

Vorladung an die unher kannten Gläubiger des N a ch- taffes von dem Großherzog­lich en Rechnu n gs - Ju stift k a- tur -Accessisten Köhler dahier.

In Gemäßheit vorliegenden Kon­kurs-Erkenntnisses über rubricirten, sehr geringen Nachlaß, sind alle unbekannte Gläubiger desselben, welche ihre Forde­rungen an solchen geltend machen wol­len, hierdurch befchieden, diefe indem, quf kommenden Samstag,

den 20tenNovember 1823 , Morgens von 9 bis 12 Uhr, anmitvor- Lestimmten Termin, entweder persönlich, oder durch einen genügend bevollmäch, Ligten öffentlichen Anwalt, bei Vermei­dung des, ohne weitere Bekanntma­chung eintretenden Ausschlusses von der Masse , unterzeichneter Stelle zur Li­quidation zu bringen und hierauf dec ferner gesetzlich erforderlichen Eröfuun- gen sich zugleich z.u gewärtigen.

Giesen am 22ten Sept. 1824.

Großherzogl. Hofgerichts-Kommission S e y d,

Hofgerichts - Sekretair.

H.

Alle diejenigen, welche an den Nach­laß des dahier unterm 7teo M. ohne Leibeserben verstorbenen Militär - Chi­rurgen Ernst Bergner Erb- oder son­stige Ansprüche zu machen haben, wer­den aufgefordert, solche

Montags den 6tenDecember bei unterzeichneter Gerichtsstelle anznzer- gen und zu begründen , gegenfalls sich zu gewärtigen, daß auf sie keine Rücksicht genommen und der Nachlaß an die sich bis jezt gemeldet habenden Intestat-Er­ben verabfolgt werden wird.

Giessen den ZOten Sept. 1824.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht.

M ü ll e r.

III.

Der Burger und Metzger Philipp Carl Helfrich Stoos zu Giesen, hatun­term 25ten April 1785. eine Obligation über ein bei dem dahiesigen Kirchcn- kasten aufzunehmendesCapital von 60 st. ausfertigen und confirmiren lassen; diese Urkunde fanir nun aber nicht von den Erben, zur Löschung der Hypothek, vor­gelegt werden, deshalb diejenigen, wel­che gedachte Obligation besitzen und An­sprüche daraus formixen zu können glau­ben, hiermit aufgefordert werden, solche im Termin

Montag den 15ten November dahier anzuzeigen und auszuführen, wi­drigenfalls sie sich zu gewärtigen haben, daß die Obligation für mortificirt erklärt und die Hypothek ohne Weiteres gelöscht werden wird.

Giessen den 2. Sept. 1824.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r.

Bekanntmachungen.

1) Montag den itenNov. Nachmit­tags 2 Uhr, soll das dem Burger und Fuhrmann Daniel Simon zustehende Wohnhaus mit Scheuer und Stallung, sodann einem Bauplatz in der Mühlgasse, an Conrad Schäfer, Antons Sohn, Ino do Jost Philipp Rinn, öffentlich un­ter den im Termin bekannt zu machen, den Bedingungen, versteigert werden.

Giessen den 16. Sept. 1824.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l 1 e r.

2) Montag den 4tenOct. Nachmit­tags 2 Uhr soll in der Wohnung der Da­niel Schneiders Wittibe in der Wallthorr strafe, eine goldene und zwei silberne Tafchenuhren, mehrere silberne Löffel, fodarrn Weiszeug, Bcttwcrk, Kleidung, Haus- undKüchengeräthe, sämtlich?,unr Nachlasse des verstorbenen Chirurgen Ber­

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