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Polizeyliche Verfügung.

Der Preis des Hammelfleisches ist zu sechs Kreuzer und des Kalbfleisches in sieben Kreuzer bestimmt worden, welches zur Nachricht bekannt gemacht wird

Giessen am 24ten Sept. 1623. ö w

Großherzogl. Hessische Polizey, Deputation das.

_________________ vt. Rumpf.

Ediktalladungen.

I.

Vorladung der Gläubiger des Großherzogl. Hofkam men Ca nzli sten Wiegand zu Gieft fen betreffend.

Großherzoglich hochverordnetes Hof/ gericht der Provinz Oberhessen hat mich beauftragt, über das Vermögen des Rn/ brikaten einen vollständigen Status acti- vorum et passivortim auszustellen und zugleich ein gütliches Arrangement mit den Gläubigern desselben zu bewirken zu suchen. Ich lade daher die bekannten als unbekannten Gläubiger des Großher/ zogl. Hofkammer/Canzlisten Wiegand am durch edictaliter vor, in dem zu diesem Zweck auf Freytag den 3lten des nächst ten Monats October Morgens, 9 Uhr an/ beraumten Termin um so gewisser zu er/ scheinen, ihre Forderungen anzuzeigen und richtig zu stellen, auch hiernächst Vor/ schläge zum gütlichen Arrangement zu vernehmen, als im Ausbleibungsfall die Nichterscheinenden ohne weitere öffent/ liehe Verkündigung eines Präclusiv'De- krets unbeachtet bleiben, müssen.

Decret. Giessen den 20. Sept. 1823.

Vermöge Hofgerichtlichen Auf/ trags.

B apst, Großherzogl. Hess. Hofge­richts / Sekretär.

II.

Vorladung der Gläubiger des Großherzogl. Oberarztes Schimpf in Butzbach betreffend.

Von Großherzoglich hochverordue- tem Hofgericht der Provinz Oberhessen ist dem Unterzeichneten die Aufstellung eines Status activorum et passivorum Über das Vermögen des Rubrikaten auf- getragen worden. Zum Zweck dieser Auf, stellung werden alle bekannte und unbe­kannte Gläubiger desselben andurch edic­taliter vorgeladen, in dem aufden 50ten October dieses Jahrs festgesetzten Ter­min Morgens 9 Uhr vor unterzeichnetem Commissario ihre Forderungen um so gewisser anzuzeigen und richtig zu stel­len, als nach Verlauf des Terminsohne weitere öffentliche Präclusion jene bei Aufstellung des Status unbeachtet bleiben.

Decret. Giessen den 20. Sept. 1823.

Von Hofgerichts - Commissions wegen.

Bapst, Großherzogl. Hess. Hofge­richts - Sekretär.

Bekanntmachungen.

1) Von denjenigen, welche kleinen Zehenden im Neustädter und Selters/ Pförter Feld an die von Schmalkalder und übrige Betheiligte verschulden, wird die Vergütung in Geld nnr bis Ende laufenden Monats September vom Hofrath von Schmalkalder angenommen, hiernach zum Auszehenden geschritten, und solcher denen um den bestimmten Preis verlangt habenden überlassen.

2) Montags den 13ten October d. I. Nachmittags 2 Uhr, soll auf dem Vürgermeisterey-Büreau das ohnfcrn der ehemaligen kleinen Mühle gelegene, der Stadt