— ) 150 ( —
, u Polizey- Bekanntmachungen.
Daß der Feldschutz Hammel seine Entlassung erhalten, die Büraev
Nch Elf und Jacob Kohlermann aber zu Feldschützen bestellt, und als pflichtet worden sind, wird hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht * ' °
Giessen am 14ten August 1823. )X*
Großherzogl. Hessische Polizey / Deputation das.
vt- Rumpf.
II. Der Preist des Kalbfleisches ist von heute an zu sechs Kreuzer Bcffimmt worden, welches zur Nachricht bekannt gemacht wird. 1 ve/timmt
Giessen am 14tcn August 1823.
Großherzogl. Hessische Polizey - Deputation das.
vt. Rumpf.
EdiktaUadungen, I.
Helena Franz, nachgelassene Tochter des Schuhmachermeisters Justus Melchior Franz dahier, ist ohne Hinterlassung von Leibeserben gestorben. Diejenigen, welche an dieselbe Erb - oder sonstige Ansprüche zu machen haben, werden hiermit aufgefodert, solche
Donnerstag den 2lten August Morgens 9 Uhr
bei der unterzeichneten Behörde anzuzeigen und richtig zu stellen, widrigenfalls g: sich zu gewärtigen haben, daß nach erlauf dieser Zeit das Vermögen au die riächsien sich gemeldet habenden Jntes- taterben abgegeben werden wird.
Giessen den 18feit Iuny 1823.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht.
M ir l l e r. v. S ch m a l k a l d e r.
vt. Gramlius.
II.
Nachdem der Erbleihmüller Caspar Max zu Naunheim, ledigen Standes, ohne Hinterlassnng von Leibeserben verstorben ist, so werden alle diejenigen, welche Erb - oder sonstige Ansprüche an- denselbeu zu machen haben , hiermit aufgefodert, solche
Donnerstag den 21ten August
Morgens 9 Uhr
so gewlß bei der unterzeichneten Behörde anzuzeigen und richtig zu stellen, als nach Verlauf dieser Zeit das Vermögen arr hie sich gemeldet habenden nächsten Verwandten abgegeben werden wird.
Giessen den 18tenIuny 1823.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht Muller, v. S ch m a l k a l d e r. vt. Gravelins.
III.
Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des Leonhard Dort von hier Ansprüche machen können, werden zur Richtigstellung des Inventariums aufgefy, dert, solche binnen 14 Tagen bei hiesigem Genchte anzuzeigen, widrigenfalls ohne Rücksicht auf sie, das hinterlassene Vermögen unter die Gläubiger vertbeilt werden wird. '
- Großenbuseck äm 4fen Aug. 1823
Großherzogl. Hess. Freyherrl. 'von Büseckisches Patrimonialge- richt das.
H e i u z e r l i n g.
Vt. Abt.
Bekanntmachungen.
V) Von Großherzoglichem Kirchen - Schulrath dahier beauftragt, macht die


