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die unterzeichnete Behörde hierdurch der. kannt , daß das sämmtliche Holzwerk an. und in der hiesigen.Burgkirche, namüch:. Bänke, Stühle, Kanzel, Emporduhr «en, Fenster, Treppen, Dachwerk rc. m einzelnen Portionen gegen gleichbaldlge Zahlung unter den im Termin eröfuet werdenden Bedingungen,.

Montag den 18ken August !. I. Morgens 9 llbv

itt der Kirche selbst au den Meisibieteu- den öffentlich versteigert werden wird, und sich daher sämmtliche Steiglustige in dem bestimmten Termin daselbst ein*

-«finden eingeladen werden.

den, Giessen den 19. Jul. 1823.

Der Großherzogl. Hessische Land/ rath daselbst.

Für denselben F r h r. v. S t e i n..

2) Da die Gebrüder von Schmal- kalder als Zehend; Eig en th Ürner im Ein­verständnis mit denen diesjährigen Ze- hendbeständern des von Grolmänischen Krofdorfer Pfarrei und von Scheu- kischen Zehendens in denen Neustädter und Setterspförter Feldern., den söge- nannten kleinen Zehenden denen Zchend- Erhebern, wie bisher, nicht belassen, sondern diesen eine andere Belohnung bestimmt haben ; als wird dieses zu derer Zehendpflichtigeu Kenntnis gebracht, wie auch das, daß

1) Erbsen und Wicken ausgczehndet werden, sodann

2) Kartoffeln, Ober - und Unter Col- rabi, Dickwurz, Kraut, und gelbe vuiben nicht gezehudet werden, wenn von jedem Morgen 30kr. entrich­tet wird, so wie

3) vom | Morgen Futter 20 kr. und für jedes Gebund Zehendflachs 15 kr. Wer sich zu dieser Geldvergütuuq ver­stehet, hat solches im lausenden Monat jedesmal Morgens von 6 bis 8 Uhr bei dem Hofrath von Schmalkalder^es^so

anzuzeigen und zn berichtigen, wi- driger.fals es. angesehen werden wird, als wenn, die Entrichtung des Zehendens in Natur vorgezogen werde^

5) Ein Rentbeamter des Oberfür- stenthums sucht einen Gehülfen, welcher wo möglich schon im Camera! - Rech­nungswesen gearbeitet hat, und wegen seiner Treue, seines Fleißes und seiner sittlichen Aufführung gültige Zeugnisse beibringen kann. Er kann gleich ein- treten, da sein Vorgänger , durch Ver­wendung des gedachten Rentbeamten jede Stunde einen Staatsdienst überneh­men muß. Ausgeber dieses giebt wei­tere Nachweisung^

4) Mit schönem 5^ Viertel breiten Baumwolleuzeuch zu billigen Preisen, englischer Strick - und Stick-Baumwolle, so wie auch grauer Vigonienwolle, em­pfiehlt sich bestens

Witwe Schmid,

5) In der Asterweg straft ist ein ta< Mzirtes Zimmer von mittler Größe, mit schönen Möbeln, zu vermiethen. Der Vermiether ist bei Ausgeber dieses zu er-, fahren,.

6) In Nummer 91. ist eiue schöne möblirte Stube zu vermiethen, die so­gleich bezogen werden kann«.

7) Zwei möblirte Stuben sind in Nummer714. zu. vermietheuuud sogleich zu beziehen»

8) Iu Nro. 6. am Markt sind eine Stube, 2 Kammern , Theil am Keller und Holzplatz , zu vermiethen, wovon Ende Septembers Vesiz genommen wer­den kann«

9) Ein Logis, bestehend in 4 Stu­ben, 4 Kammern, Küche, Keller und

Holz-