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die unterzeichnete Behörde hierdurch der. kannt , daß das sämmtliche Holzwerk an. und in der hiesigen.Burgkirche, namüch:. Bänke, Stühle, Kanzel, Emporduhr «en, Fenster, Treppen, Dachwerk rc. m einzelnen Portionen gegen gleichbaldlge Zahlung unter den im Termin eröfuet werdenden Bedingungen,.
Montag den 18ken August !. I. Morgens 9 llbv
itt der Kirche selbst au den Meisibieteu- den öffentlich versteigert werden wird, und sich daher sämmtliche Steiglustige in dem bestimmten Termin daselbst ein*
-«finden eingeladen werden.
den, Giessen den 19. Jul. 1823.
Der Großherzogl. Hessische Land/ rath daselbst.
Für denselben F r h r. v. S t e i n..
2) Da die Gebrüder von Schmal- kalder als Zehend; Eig en th Ürner im Einverständnis mit denen diesjährigen Ze- hendbeständern des von Grolmänischen — Krofdorfer Pfarrei — und von Scheu- kischen Zehendens in denen Neustädter und Setterspförter Feldern., den söge- nannten kleinen Zehenden denen Zchend- Erhebern, wie bisher, nicht belassen, sondern diesen eine andere Belohnung bestimmt haben ; als wird dieses zu derer Zehendpflichtigeu Kenntnis gebracht, wie auch das, daß
1) Erbsen und Wicken ausgczehndet werden, sodann
2) Kartoffeln, Ober - und Unter Col- rabi, Dickwurz, Kraut, und gelbe vuiben nicht gezehudet werden, wenn von jedem Morgen 30kr. entrichtet wird, so wie
3) vom | Morgen Futter 20 kr. und für jedes Gebund Zehendflachs 15 kr. Wer sich zu dieser Geldvergütuuq verstehet, hat solches im lausenden Monat jedesmal Morgens von 6 bis 8 Uhr bei dem Hofrath von Schmalkalder^es^so
anzuzeigen und zn berichtigen, wi- driger.fals es. angesehen werden wird, als wenn, die Entrichtung des Zehendens in Natur vorgezogen werde^
5) Ein Rentbeamter des Oberfür- stenthums sucht einen Gehülfen, welcher wo möglich schon im Camera! - Rechnungswesen gearbeitet hat, und wegen seiner Treue, seines Fleißes und seiner sittlichen Aufführung gültige Zeugnisse beibringen kann. Er kann gleich ein- treten, da sein Vorgänger , durch Verwendung des gedachten Rentbeamten jede Stunde einen Staatsdienst übernehmen muß. Ausgeber dieses giebt weitere Nachweisung^
4) Mit schönem 5^ Viertel breiten Baumwolleuzeuch zu billigen Preisen, englischer Strick - und Stick-Baumwolle, so wie auch grauer Vigonienwolle, empfiehlt sich bestens
Witwe Schmid,
5) In der Asterweg straft ist ein ta< Mzirtes Zimmer von mittler Größe, mit schönen Möbeln, zu vermiethen. Der Vermiether ist bei Ausgeber dieses zu er-, fahren,.
6) In Nummer 91’. ist eiue schöne möblirte Stube zu vermiethen, die sogleich bezogen werden kann«.
7) Zwei möblirte Stuben sind in Nummer714. zu. vermietheuuud sogleich zu beziehen»
8) Iu Nro. 6. am Markt sind eine Stube, 2 Kammern , Theil am Keller und Holzplatz , zu vermiethen, wovon Ende Septembers Vesiz genommen werden kann«
9) Ein Logis, bestehend in 4 Stuben, 4 Kammern, Küche, Keller und
Holz-


