Ausgabe 
8.12.1821
 
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und ihre Forderungen richtig zu stellen, auch M Versuchs der Gnre uch zu ge- wärtigen.

Im Nichtcrscheinungsfalle werden die unbckanntcu Gläubiger mit ihren Ansprüchen an die Masse am geschlossen und wird der Äachlaßvertrag resp. nach der Mehrheit der Credityren bestimmt werden. Giessen den 14tenNov. 1621.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü U c r.

V.

Vorladung der Glaub t; ger des Burgers und Fuhr­manns Ludwig Klingelhöfer zu Giessen.

Heber das Vermögen des Burgers und Fuhrmanns Ludwig Klingelhöfer in Giessen har Großherzogl. Hessisches Hof­gericht den Corwnrs erkannt. Sämt­liche, sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger des genannten Gemeinschuld­ners , werden daher hiermit aufgefor­dert , ihre Forderungen an denselben so gewiß in dem, auf

Freitag den 4ten Januar anberaumten Termin , entweder in Selbstperson , oder durch hinlänglich Be­vollmächtigte vor uuterzeichneter Ge- richrssteile anznzeigen und richtig zu stel­len , auch sich geeigneter Vergleichsvor­schläge zu gewärtigen, als sie, nach Ver­säumung jenes Termins mit ihren An­sprüchen von dec Concurs-Masse Wer­der! ausgeschlossen werden. '

Giessen den lOten Nov. 1821.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht.

M «Her.

VI.

Bei den vorliegenden Verhältnissen sind die unbekannten Credrtoren des Zimmermeisters Melchior Euler, zu Wie­se ck , zu wissen nöthig.

Diese werden daher aufgefordert, auf Freytag den 4ten Januar künftigen

Jahres, Vormittags um 16 Uhr, in dem Kanzlcibau dahier, entweder in Person, oder durch genüglich Bevoll­mächtigte zu erscheinen, ibre Forderun­gen anzugeben, sich der Eröffnung des Verhältnisses der Sache und sofort der geeigneten Verfüguiig aufihre darauf abzugedeude Erklärung zu gewärtigen,, gegenfalls sie mit ihren Forderungen nicht mehr werden gehört und damit werden ausgeschlossen werden, ohne daß ein besonderer Präclusiv - Bescheid des­falls ertheilt werden wird.

Giessen am 19tenNov. 1821.

Von Hofgerichts Commissions wegen.

Dietz, Commissions - Rath.

VII.

Da der Nachlaß des vormaligen ka­tholischen Pfarrers Bellner dahier, zur Bezahlung dessen Schulden nicht hinrei­chend ist; so hat das Großherzogl. Hof­gericht dahier den Concurs erkannt und Unterzeichnetem zu dessen Eröffnung und Leitung den Auftrag gnädig ettheilet.

Es werden also alle diejenigen, welche eine Forderung an gedachten Pfar­rer Bellner haben, aufgefordert, auf Donnerstag den 3ten Januar künftigen Jahres vor der Commission, Vormit­tags um 10 Uhr in dem Canzleybau da­hier entweder in Person, oder durch ge­nüglich Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen anzugeben und in der Folge dieselben richtig zu stellen, gegen- falls sie damit von der Masse werden aus­geschlossen werden, ohne daß desfalls noch ein besonderes Dccret erfolgen wird.

Zugleich wird bemerkt, damit die Creditoren sich keine unuöthigen Kosten zuziehen mögen, daß die Masse äusserst gering ist, indem selbst ein gewisser pri- vilegirter Gläubiger uicht ganz befriedigt werden und daher auch von einem

Ver-