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Vergleich in dem Liquidationstermin nicht die Rede seyn kann.
Giessen den 5ten Nov. 1821.
Von Commissions wegen.
Dietz, Commissions; Rath.
Bekanntmachungen.
1) Viele hiesige Einwohner sind mit ihren Beiträgen zu den Kirchenbaugel- der» noch im Rückstand. Nachdeme gütliche Anforderungen ohne Erfolg gewesen sind, so pflegt bei Ausschlägen solcher Art ohne weiteres von dem exekutiven Mittel der Auspfändung Gebrauch gemacht zu werden, und diese hätten also auch die erwähnten Restanten zu erwarten. Inzwischen siehec man sich veranlaßt, zu allem Ueberfluß nochmalige Anforderung durch deu Erheber jener Gelder vorhergeheu zu lassen, und zugleich diejenigen welche es angehet, durch gegenwärtige Bekanntmachung daran zu erinnern, daß Nichachtuug auch dieser lezten Mahnung von ihrer Seite ohn- möglich andere als unangenehme und nachtheilige Folgen für sie haben könne. Das Verzeichnis derjenigen, welche auch hiernach noch immer saumselig mit ihren Beiträgen bleiben, muß hiernächst bei höherer Behördere eiugereicht werden, um die Auspfändung gegen sie zu verfügen, die alsdann unnachsichtlich in Vollzug kommen wird.
Giessen den 7ren Dec. 1821.
Orts - Einnehmer - Instruktion verfahren wird»
Private und Wirthe haben bei der Einlage acciöbarer Artickel soigeich Zahlung zu leisten.
Giessen den 7ten Dec. 1821.
Die Orts - Eiunehmerei daselbst. S t e i n. Sie ck e n i u s.
5) D i e Bestellung eines Curators über das Vermögen der Frau Professorin Schaumann, geb. K o ch betreff.
Nachdem der Wittwe des gewesenen Großherzogl. Professors Dr. Schaumann, Frau Sophie Schaumann, geb. Koch, in der Person des Universitätsbuchbinders Balser ein Curator bestellt worden ist, so wird dieses zur Nachricht hiermit bekannt gemacht, damit Niemand ohne Zustimmung des Curators rechtliche Geschäfte mit derselben abschließe, oder Zahlungen an dieselbe leiste, indem alle ohne Zustimmung des Curators abgeschlossenen Nechrsgeschäfte als unverbindlich be- trachtet werden müssen, und nur an den Curator mit der Wirkung der Defrey- ung gezahlt werden kann. Zugleich fordert man alle diejenigen, welche Forderungen an die Frau Professorin Schaumann haberr, auf, solche binnen 4 Wochen bei dem unterzeichneten Gerichte etnzügeben, damtt deren Vermögen richtig gestellt werden könne.
Giessen den Zten Nov. 1821.
Großherzoglich Hessisches Universitäts-Gericht daselbst.
vt. Dr. Vansa.
Bürgermeister und Rath daselbst.
2) Die Herrn Kaufleute und Weinhändler dahier werben erinnert, für die Zurücklieferung aller bisher über accis- bare Artickel erhaltene Ausfuhrscheine hinnen der gesetzlichen Frist von 8 Tagen um so mehr besorgt zu seyn, als nach Ablaufderselben die versandte Quantitäten, in der Controlle nicht gutgeschrie- ben werden und nach 25 und 32. der
4) Da die vor hiesiger Stadt ander Lahn gelegene, sogenannte Pulvermühle, in anderweiten Bestand quf3 Jahre, und zwar vom Iten April 1822 an, gegeben werden soll, und hierzu Termin auf MMag den loten December Dieses Jahres, Vormittags um 10 Uhr auf dahiesigem Nachhause anberaumr worden, so wird


