Ausgabe 
8.12.1821
 
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Vergleich in dem Liquidationstermin nicht die Rede seyn kann.

Giessen den 5ten Nov. 1821.

Von Commissions wegen.

Dietz, Commissions; Rath.

Bekanntmachungen.

1) Viele hiesige Einwohner sind mit ihren Beiträgen zu den Kirchenbaugel- der» noch im Rückstand. Nachdeme güt­liche Anforderungen ohne Erfolg gewe­sen sind, so pflegt bei Ausschlägen sol­cher Art ohne weiteres von dem exeku­tiven Mittel der Auspfändung Gebrauch gemacht zu werden, und diese hätten also auch die erwähnten Restanten zu er­warten. Inzwischen siehec man sich ver­anlaßt, zu allem Ueberfluß nochmalige Anforderung durch deu Erheber jener Gelder vorhergeheu zu lassen, und zu­gleich diejenigen welche es angehet, durch gegenwärtige Bekanntmachung daran zu erinnern, daß Nichachtuug auch dieser lezten Mahnung von ihrer Seite ohn- möglich andere als unangenehme und nachtheilige Folgen für sie haben könne. Das Verzeichnis derjenigen, welche auch hiernach noch immer saumselig mit ihren Beiträgen bleiben, muß hiernächst bei höherer Behördere eiugereicht werden, um die Auspfändung gegen sie zu verfügen, die alsdann unnachsichtlich in Vollzug kommen wird.

Giessen den 7ren Dec. 1821.

Orts - Einnehmer - Instruktion verfahren wird»

Private und Wirthe haben bei der Einlage acciöbarer Artickel soigeich Zah­lung zu leisten.

Giessen den 7ten Dec. 1821.

Die Orts - Eiunehmerei daselbst. S t e i n. Sie ck e n i u s.

5) D i e Bestellung eines Curators über das Vermögen der Frau Professorin Schau­mann, geb. K o ch betreff.

Nachdem der Wittwe des gewesenen Großherzogl. Professors Dr. Schaumann, Frau Sophie Schaumann, geb. Koch, in der Person des Universitätsbuchbinders Balser ein Curator bestellt worden ist, so wird dieses zur Nachricht hiermit bekannt gemacht, damit Niemand ohne Zustim­mung des Curators rechtliche Geschäfte mit derselben abschließe, oder Zahlun­gen an dieselbe leiste, indem alle ohne Zustimmung des Curators abgeschlosse­nen Nechrsgeschäfte als unverbindlich be- trachtet werden müssen, und nur an den Curator mit der Wirkung der Defrey- ung gezahlt werden kann. Zugleich for­dert man alle diejenigen, welche For­derungen an die Frau Professorin Schau­mann haberr, auf, solche binnen 4 Wo­chen bei dem unterzeichneten Gerichte etnzügeben, damtt deren Vermögen rich­tig gestellt werden könne.

Giessen den Zten Nov. 1821.

Großherzoglich Hessisches Univer­sitäts-Gericht daselbst.

vt. Dr. Vansa.

Bürgermeister und Rath daselbst.

2) Die Herrn Kaufleute und Wein­händler dahier werben erinnert, für die Zurücklieferung aller bisher über accis- bare Artickel erhaltene Ausfuhrscheine hinnen der gesetzlichen Frist von 8 Ta­gen um so mehr besorgt zu seyn, als nach Ablaufderselben die versandte Quan­titäten, in der Controlle nicht gutgeschrie- ben werden und nach 25 und 32. der

4) Da die vor hiesiger Stadt ander Lahn gelegene, sogenannte Pulvermühle, in anderweiten Bestand quf3 Jahre, und zwar vom Iten April 1822 an, gegeben werden soll, und hierzu Termin auf MMag den loten December Dieses Jah­res, Vormittags um 10 Uhr auf dahiesi­gem Nachhause anberaumr worden, so wird