Wegen der so rtcn genannten Befugniß kann daS Gericht Klagen wcaen nicht privilegirten Schulden annchMett': )ed°ch wb es alle Rech- mmam über zum Luxus und zum Vergnügen gehörende Dinge und über SJ Getränke, selbst wenn diese bey der Mahlzeit genosien seyn sollten, «l ne ^Weiteres znrückgeben. Nur wenn und insoweit eme schriftliche Er-
>gulmik des Vaters oder Vormundes beygcbrachk werden kann, oder amtliche t^l-uanisse die Nothwendigkeit bescheinigen, wird das Gericht bey Rechnungen Ker geistige Getränke seine Vermittelung eintretm lasscin
V Der Studierende, der während dem halben Jahre seine Stube ver- s«St ist schuldig einm annehmlichen Miether. z» stellen, oder das ganze Lthqeld für das laufende Halbjahr zu bezahlen. Zu demselben ist er für das folgende verpflichtet, wenn er nicht wenigstens vier Wochen vor Ostern oder Michaelis aufkündigt. , - • - ...
Jntercessionen eines Studenten für den andern fliid ungiltig.
Alle von einem Studenten ohne Erlaubnis des Rectors oder eines, ,„}f L sEiellen Aufsicht -über denselben beauftragten, Professors bestellten «Pfandrechte sind nichtig/ Die Pfandgläubiger und Vermittler sind bedeuten« den Strafen unterworfen. . - , .
7-x Gegen verschuldete Studierende kann auf Verlangen der Creditoren . «ikfltosa der Koffer und Effecten, so wie, wenn die Creditoren sich erforderlichen Falles zur Verköstigung verbinden, nut Personal-Arrest vorge- jchritten E°en^ ^^cn toitC hat sie schMlich dem Universitäts-Se- -eeiär ru iiberacbcn, oder be!) diesem mündlich zu.Protokoll zil geben. Zulle ck?ü er verpflichtet, die Sporteln für den UiNvcrsitats.-Secrctar und die NÄrie« n»r-nleae-i Anzeigen und Ankl «g en.wyden natürlich bcv dem Rector entweder nmnittelbar angebracht, oder mittelbar durch die Pedellen.
91 Die anqestelltc Klage bewirkt, daß die privilcgirte Forderung auch für w folgende balbe Jahr als privilegirt erscheint: wird sie m diejem nicht fnrllaeMit so verliert sie ihre Eigenschaft als pripilegirte Forderung, und eS kann^weder cin/besondere Hilfe des Gerichts angesprochen , noch eine b°lom dere Berücksichtigung erwartet werden.
Giessen den 10«" November 1820.
Großherzogüch Hessisches academisches Discipiinargericht.


