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poiizey # Bekanntmachung.
Das Ausheben der Vogelsnester, solche bestehen nun in Eyern oder in jungen Vögeln, ingleichem das Fangen der alten Vögel in der Heckzeit, (mit Ausnahme der Sperlingsnester,) ist bereits durch frühere Verordnungen bei nachdrücklicher Strafe verboten worden. Da jedoch mehrere Beschwerden eingekommen , daß solche bisher nicht gehörig beobachtet worden; so werden solche hierdurch in Erinnerung gebracht.
Giessen am 12ten Mai 1819.
Grosherzoglich Hessische Polizey- Deputation daselbst.
EdiktaUadüng.
Der Johannes Maids Wittwe zu Garbenteich dermal schon liquide Schulden übersteigen ihr 751 st. 8 fr. betragendes Vermögen; in Gemäsheit höheren Erkenntnisses werden daher alle diejenigen , welche an des Johannes Maids Wittwe irgend eine Forderung zu haben glauben, auf _ '
Mittwoch den 26ten Mai dieses Jahrs Vormittags 9 Uhr
vor unterzeichnetem Amt vorgcladcn, hre Forderungen selbst oder durch beglaubigte Anwälte zu begründen, und des Versuchs einer gütlichen Uebercin- knnst sich zu gewärtigen, unter der Verwarnung des Ausschlusses respective von den ausemöm allenfalisigen Arrangement in Güte der Erschienenen erwachsenden Rechten und von dem Concurft.
Giessen den IZten April 1819.
Großherzoglich Hessisches Land- Amt das.
Zoll e«i u s.
Bekanntmachunaen.
1) Montag den 7ten künftigen Mo- uats Juny, Vormittags nm 9 Uhr, sollen zu Rockenberg die vyn dem daselbst verstorbenen Herrn Prälaten Alexander Weitzel hinterlassenen Weme, nämlich:
1 Stück Markebrunuer 480er,
3^ Ohm ditto,
1 Stück ditto 1808er,
1 Stück Erbacher 1808er,
2 Ohm ditto ,
2 Ohm Erbacher 1802er,
2 Ohm ditto,
2 Ohm Berger a. M. 1811er,
2 Ohm verschiedene gemischte Weine,
28 Bouteillen Iohannes-Traubenwein, öffentlich gegen baare Zahlung versteigert werden.
Die darauf folgenden Tage wird die Versteigerung der übrigen Mobilien, als des Goldes, Silbers, Weißzeugs und sonstigen Hausraths vorgenommen ivm den.
Diese Versteigerung fängt Mor- gends um 8 Uhr an und dauert bis 11. Uhr. Von 11 bis 12 müssen die nicht gleich bezahlten und daher zurückgestell- tcn Sachen in Empfang genommen und bezahlt werden , gegenfalls solche iiach- her auf Kosten und Gefahr des Käufers nochmals werden ausgeboten werden.
Nachmittags wird mit diesem Geschäft von 2 bös 5 Uhr fortgefahren, und müssen von 5 bis 6 die nicht bezahlten Effecten gegen baare Zahlung in Empfang genommen werden, widrigenfalls wie oben bemerkt worden, verfahren werden wird.
Giessen den 18ten May 1819.
Von Commisstons wegen.
Dietz, Commisstons - Rath.
2) Dienstags den 25ten dieses Mo- rrats sollen in dem Ettingshäuser gemeinen Waide 20 Eichen-Klötze — zu Ban- und zu Werkholz brauchbar — an die Meistbietenden versteigt werden.
Wer Lüsten dazu hat, kann nm die Mittagszeit in dem Ort Ettingshausen sich eiufinden.
Lich am 15tenMay 1819.
Polizei) - Amt. Friß.
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