Ausgabe 
22.5.1819
 
Einzelbild herunterladen

)82(

poiizey # Bekanntmachung.

Das Ausheben der Vogelsnester, solche bestehen nun in Eyern oder in jungen Vögeln, ingleichem das Fangen der alten Vögel in der Heckzeit, (mit Ausnahme der Sperlingsnester,) ist be­reits durch frühere Verordnungen bei nachdrücklicher Strafe verboten worden. Da jedoch mehrere Beschwerden einge­kommen , daß solche bisher nicht gehö­rig beobachtet worden; so werden solche hierdurch in Erinnerung gebracht.

Giessen am 12ten Mai 1819.

Grosherzoglich Hessische Polizey- Deputation daselbst.

EdiktaUadüng.

Der Johannes Maids Wittwe zu Garbenteich dermal schon liquide Schul­den übersteigen ihr 751 st. 8 fr. betra­gendes Vermögen; in Gemäsheit höhe­ren Erkenntnisses werden daher alle die­jenigen , welche an des Johannes Maids Wittwe irgend eine Forderung zu haben glauben, auf _ '

Mittwoch den 26ten Mai dieses Jahrs Vormittags 9 Uhr

vor unterzeichnetem Amt vorgcladcn, hre Forderungen selbst oder durch be­glaubigte Anwälte zu begründen, und des Versuchs einer gütlichen Uebercin- knnst sich zu gewärtigen, unter der Ver­warnung des Ausschlusses respective von den ausemöm allenfalisigen Arran­gement in Güte der Erschienenen erwach­senden Rechten und von dem Concurft.

Giessen den IZten April 1819.

Großherzoglich Hessisches Land- Amt das.

Zoll e«i u s.

Bekanntmachunaen.

1) Montag den 7ten künftigen Mo- uats Juny, Vormittags nm 9 Uhr, sol­len zu Rockenberg die vyn dem daselbst verstorbenen Herrn Prälaten Alexander Weitzel hinterlassenen Weme, nämlich:

1 Stück Markebrunuer 480er,

3^ Ohm ditto,

1 Stück ditto 1808er,

1 Stück Erbacher 1808er,

2 Ohm ditto ,

2 Ohm Erbacher 1802er,

2 Ohm ditto,

2 Ohm Berger a. M. 1811er,

2 Ohm verschiedene gemischte Weine,

28 Bouteillen Iohannes-Traubenwein, öffentlich gegen baare Zahlung verstei­gert werden.

Die darauf folgenden Tage wird die Versteigerung der übrigen Mobilien, als des Goldes, Silbers, Weißzeugs und sonstigen Hausraths vorgenommen ivm den.

Diese Versteigerung fängt Mor- gends um 8 Uhr an und dauert bis 11. Uhr. Von 11 bis 12 müssen die nicht gleich bezahlten und daher zurückgestell- tcn Sachen in Empfang genommen und bezahlt werden , gegenfalls solche iiach- her auf Kosten und Gefahr des Käufers nochmals werden ausgeboten werden.

Nachmittags wird mit diesem Ge­schäft von 2 bös 5 Uhr fortgefahren, und müssen von 5 bis 6 die nicht bezahlten Effecten gegen baare Zahlung in Em­pfang genommen werden, widrigenfalls wie oben bemerkt worden, verfahren werden wird.

Giessen den 18ten May 1819.

Von Commisstons wegen.

Dietz, Commisstons - Rath.

2) Dienstags den 25ten dieses Mo- rrats sollen in dem Ettingshäuser gemei­nen Waide 20 Eichen-Klötze zu Ban- und zu Werkholz brauchbar an die Meistbietenden versteigt werden.

Wer Lüsten dazu hat, kann nm die Mittagszeit in dem Ort Ettingshausen sich eiufinden.

Lich am 15tenMay 1819.

Polizei) - Amt. Friß.

i £?. ; <>;