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3) Montag den 24ten dieses Monats , des Morgens um 9 Uhr, soll bei dem unterzeichneten Rentamt«: die Lieferung der für die zu Butzbach garnisoni- teiibe 2te Division des Grosherzoglichen Garde - Ehcvauxlegers - Regiments erforderlichen Fourage, unter den vorigen Bedingungen an den Wenigsinehmendeu, unter Vorbehalt der Ratification ander- weit auf 6 Monate öffentlich versteigert werden.
Butzbach den lOtenMai 1819.
Grvsherzoglich Hessisches Rentamt daselbst.
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4) Etliche zwanzig Achtel Korn und eben so viel Gerste, soll
Donnerstag den 27teit d. M. Vormittags 11 Uhr, auf alhiesigem Rathhaus, gegen baare Bezahlung, und unter weiteren im Verkaufstermin eröfnet werdenden Bedingungen , öffentlich mehrstbietend verkauft werden.
Grüningen am Iten May 1819.
Grvsherzvgl. Hess. Fürstlich Sclm- sisches Amt das.
B r o e s k e.
5) Auf dem alhiesigen Rathhaus sollen
Donnerstag den 27ten d. M. Vormittags 10 Uhr,
15 Achtel und 5Westen Korn und
15 Achtel und 5Mesteu Gerste, öffentlich mehrstbietend gegen baare Bezahlung und unter denen in termino li- citationis eröfnet werdenden weiteren Bedingungen, verkauft werden.
Grüningen am Iten May 1819.
Grosherzogl. Hess. Fnrstl. Solm< sisches Amt das.
B r o e s k e.
6) Die hiesige Faßeiche ist nunmehr vollständig eingerichtet, und die Eichgebühren sind von Großherzvgl. Hess. Re
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gierung so regulirt, daß für das Eichen und Brenneu großer Fässer von jeder Ohm 12 fr., für Fässer welche weniger als eine Ohm enthalten , von jedem Faß 8 fr. bezahlt werden sollen.
Der Eichmeister ist verpflichtet, jeden Dienstag und Samstag auf das Eichgeschäft zu verwenden; an allen übrigen Tagen der Woche ist derselbe jedoch zu dieser Arbeit nur alsdann verbunden, wenn wenigstens fünf Fässer zum Eichen gebracht werden.
Giessen den 18ten Mai 1819.
Grvßherz. Hess. Eich-Inspection. K o h l e r m a n n.
7) Da durch das Laubholen auf dem Anneberg, (welcher mit jungen Buchen eingesäet ist,) gposer Schaden verursacht wird, so wird hierdurch bekannt gemacht, daß daselbst bei Vermeidung 5 fl. Strafe fein Laub mehr geholt werden darf; dahingegen wird dazu Sams- tags auf der Hohenwart die Erlaubnis gegeben.
Giessen den 20ten Mai 1819. Bürgermeister und Rath das.
8) Nach erfolgter Genehmigung des Großhcrzogl. Stadtamts dahier werden Freitag den 28ten Mai Nachmittags um 2 Uhr im Gasthaus zum Rappen 15 Tassen öffentlich verlvoset, welches zur Nachricht der Interessenten andurch bekannt gemacht wird.
Giessen den 21. Mai 1819.
Daniel Pfeils.
9) Unterzeichneter empfiehlt sich im Verzinnen. Er liefert am Knchcnge- schirr englische Salm iakverziunung zu 6 fr., Probverzinnnng 4 fr. das Pfund, so wie portofreie Rücksendung der Geschirre. Auch ist neues kupfernes und zinneiies Geschirr aller Art bei dcmftl- brn billig zu haben.
Johann Heinrich Zimmer, Knpferschmidt zu Lieh.


