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3) Montag den 24ten dieses Mo­nats , des Morgens um 9 Uhr, soll bei dem unterzeichneten Rentamt«: die Liefe­rung der für die zu Butzbach garnisoni- teiibe 2te Division des Grosherzoglichen Garde - Ehcvauxlegers - Regiments erfor­derlichen Fourage, unter den vorigen Bedingungen an den Wenigsinehmendeu, unter Vorbehalt der Ratification ander- weit auf 6 Monate öffentlich versteigert werden.

Butzbach den lOtenMai 1819.

Grvsherzoglich Hessisches Rent­amt daselbst.

Bang

4) Etliche zwanzig Achtel Korn und eben so viel Gerste, soll

Donnerstag den 27teit d. M. Vor­mittags 11 Uhr, auf alhiesigem Rathhaus, gegen baare Bezahlung, und unter weiteren im Ver­kaufstermin eröfnet werdenden Bedin­gungen , öffentlich mehrstbietend verkauft werden.

Grüningen am Iten May 1819.

Grvsherzvgl. Hess. Fürstlich Sclm- sisches Amt das.

B r o e s k e.

5) Auf dem alhiesigen Rathhaus sollen

Donnerstag den 27ten d. M. Vor­mittags 10 Uhr,

15 Achtel und 5Westen Korn und

15 Achtel und 5Mesteu Gerste, öffentlich mehrstbietend gegen baare Be­zahlung und unter denen in termino li- citationis eröfnet werdenden weiteren Bedingungen, verkauft werden.

Grüningen am Iten May 1819.

Grosherzogl. Hess. Fnrstl. Solm< sisches Amt das.

B r o e s k e.

6) Die hiesige Faßeiche ist nunmehr vollständig eingerichtet, und die Eichge­bühren sind von Großherzvgl. Hess. Re­

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gierung so regulirt, daß für das Eichen und Brenneu großer Fässer von jeder Ohm 12 fr., für Fässer welche weniger als eine Ohm enthalten , von jedem Faß 8 fr. be­zahlt werden sollen.

Der Eichmeister ist verpflichtet, je­den Dienstag und Samstag auf das Eichgeschäft zu verwenden; an allen übri­gen Tagen der Woche ist derselbe jedoch zu dieser Arbeit nur alsdann verbunden, wenn wenigstens fünf Fässer zum Eichen gebracht werden.

Giessen den 18ten Mai 1819.

Grvßherz. Hess. Eich-Inspection. K o h l e r m a n n.

7) Da durch das Laubholen auf dem Anneberg, (welcher mit jungen Buchen eingesäet ist,) gposer Schaden verur­sacht wird, so wird hierdurch bekannt gemacht, daß daselbst bei Vermeidung 5 fl. Strafe fein Laub mehr geholt wer­den darf; dahingegen wird dazu Sams- tags auf der Hohenwart die Erlaubnis gegeben.

Giessen den 20ten Mai 1819. Bürgermeister und Rath das.

8) Nach erfolgter Genehmigung des Großhcrzogl. Stadtamts dahier werden Freitag den 28ten Mai Nachmittags um 2 Uhr im Gasthaus zum Rappen 15 Tas­sen öffentlich verlvoset, welches zur Nach­richt der Interessenten andurch bekannt gemacht wird.

Giessen den 21. Mai 1819.

Daniel Pfeils.

9) Unterzeichneter empfiehlt sich im Verzinnen. Er liefert am Knchcnge- schirr englische Salm iakverziunung zu 6 fr., Probverzinnnng 4 fr. das Pfund, so wie portofreie Rücksendung der Ge­schirre. Auch ist neues kupfernes und zinneiies Geschirr aller Art bei dcmftl- brn billig zu haben.

Johann Heinrich Zimmer, Knpferschmidt zu Lieh.