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556 fl. 33 fr. übersteigen, und unter dem Rechtsnachthcile vorgeladen, im Falle des Nichremklagens der Forderungen im bestimmten Termin, mit solchen aus- geschloffen zu werden.

Giessen den 6ten Ort. 1817. Grosheczogl. Hess- Land - Amt.

Zollenius.

III.

Johannes Roth aus Mainzlar, 1763. gebohren und über 80Jahce von Hause abwesend, oder dessen leibes- erben, werden hierdurch öffentlich vok- geladen, so gewiß vom Tage diezer La­dung an, innerhalb drey Monate sich tu dem Vermögen Jenes zu beglau­bigen, als sonst sein Vermögen den an­wesenden nächsten Verwandten gegen Sicherheitsstellung ausgehändigt wer­den wird.

Giessen am 25ten Sept. 1817.

Gcssherzogl. Hess. Land - Amt. Foltenius.

Wer an den geringen Nachlaß dec dahier verstorbenen Feldwebel Marxin irgend eine Anforderung haben tollte, tvrrd hierdurch anfgeforderk, Anzeige hiervon bei unterzeichneter Stelle inner­halb 3 Wochen zu machen und das Wet­tere deshalb - so wie im Uaterlas- sungs-Fnll zu erwarten, daß er nicht Wetter damit gehört vielmehr pca-

clubirt werden wird.

Giessen den 21ten Nov._ 1817.

Grosheczogl Hess. Garntsons- Gericht das.

A m e n V.

Bekanntmachungen.

1) Freitags den Sten Dee. Mok- gtvs 9 Uhr soll die Aushebung des Stadtgrabens, von dem Setzer- bis

an das Neustadter Thor, in kleinen Be­zirken eingethellet, wie auch fcer Ab­bruch eines Gewölbes an dem Selzer- thor, an den Wenigstnehmenden, un­ter denen bei dem Verstrich bekannt zu machenden Bedingungen, versteigert werden. Wer demnach diese Arbeiten zu übernehmen und mtrzusteigern Vor­habens ist, kann sich um die bestimmte Zeit am Selzerthor einfinden.

Giessen den 17len Nov. 1817.

Grosheczogl. Hess. Stadt-Amt. R a y ß.

2) Den.wiederholten V e r- kattf der Herrn mühle bei Griedel betreffend.

Der Käufer der obgedachteen Muhle hat deren Uebernahme seither stand­haft verweigert. Indem nun hierdurch der nochmalige Verkauf rm Wege dee Cxecution uöthig geworden ist, so soll derselbe

Montag den 15ten Decembcr _ auf dem Rathhause zu Griedel versucht werden, und können die Kaufiiebhader die näheren Verhältnisse und Bedin­gungen in, oder auch vor dem Tertnin bei unterzeichneter Stelle vernehmen. Auswärtige müssen jedoch sich nicht nur als zahlungsfähig, sondern auch alS des Mühlenwesens kundig, mit obrig­keitlichen Zeugnissen beglaubigen.

Wölfersheim am 24ten Nov. 1817.

Gcoßherzogl. Hess. Fürst!. Solm, sisches Amt daselbst.

Hofmann.

3) Das dem Burger und Maurer­meister Oüniel Kahn zuftehende, am Selzersweg in der Maygaffr stehende Wohnhaus, soll Montag den löten Dc- cember des Nachmittags um 2Uht auf dahiesigem Rathhaus unter drn als­dann bekannt zu machenden Bedingun­

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