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556 fl. 33 fr. übersteigen, und unter dem Rechtsnachthcile vorgeladen, im Falle des Nichremklagens der Forderungen im bestimmten Termin, mit solchen aus- geschloffen zu werden.
Giessen den 6ten Ort. 1817. Grosheczogl. Hess- Land - Amt.
Zollenius.
III.
Johannes Roth aus Mainzlar, 1763. gebohren und über 80Jahce von Hause abwesend, oder dessen leibes- erben, werden hierdurch öffentlich vok- geladen, so gewiß vom Tage diezer Ladung an, innerhalb drey Monate sich tu dem Vermögen Jenes zu beglaubigen, als sonst sein Vermögen den anwesenden nächsten Verwandten gegen Sicherheitsstellung ausgehändigt werden wird.
Giessen am 25ten Sept. 1817.
Gcssherzogl. Hess. Land - Amt. Foltenius.
Wer an den geringen Nachlaß dec dahier verstorbenen Feldwebel Marxin irgend eine Anforderung haben tollte, tvrrd hierdurch anfgeforderk, Anzeige hiervon bei unterzeichneter Stelle innerhalb 3 Wochen zu machen und das Wettere deshalb - so wie im Uaterlas- sungs-Fnll zu erwarten, daß er nicht Wetter damit gehört — vielmehr pca-
clubirt werden wird.
Giessen den 21ten Nov._ 1817.
Grosheczogl Hess. Garntsons- Gericht das.
A m e n V.
Bekanntmachungen.
1) Freitags den Sten Dee. Mok- gtvs 9 Uhr soll die Aushebung des Stadtgrabens, von dem Setzer- bis
an das Neustadter Thor, in kleinen Bezirken eingethellet, wie auch fcer Abbruch eines Gewölbes an dem Selzer- thor, an den Wenigstnehmenden, unter denen bei dem Verstrich bekannt zu machenden Bedingungen, versteigert werden. Wer demnach diese Arbeiten zu übernehmen und mtrzusteigern Vorhabens ist, kann sich um die bestimmte Zeit am Selzerthor einfinden.
Giessen den 17len Nov. 1817.
Grosheczogl. Hess. Stadt-Amt. R a y ß.
2) Den.wiederholten V e r- kattf der Herrn mühle bei Griedel betreffend.
Der Käufer der obgedachteen Muhle hat deren Uebernahme seither standhaft verweigert. Indem nun hierdurch der nochmalige Verkauf rm Wege dee Cxecution uöthig geworden ist, so soll derselbe
Montag den 15ten Decembcr _ auf dem Rathhause zu Griedel versucht werden, und können die Kaufiiebhader die näheren Verhältnisse und Bedingungen in, oder auch vor dem Tertnin bei unterzeichneter Stelle vernehmen. Auswärtige müssen jedoch sich nicht nur als zahlungsfähig, sondern auch alS des Mühlenwesens kundig, mit obrigkeitlichen Zeugnissen beglaubigen.
Wölfersheim am 24ten Nov. 1817.
Gcoßherzogl. Hess. Fürst!. Solm, sisches Amt daselbst.
Hofmann.
3) Das dem Burger und Maurermeister Oüniel Kahn zuftehende, am Selzersweg in der Maygaffr stehende Wohnhaus, soll Montag den löten Dc- cember des Nachmittags um 2Uht auf dahiesigem Rathhaus unter drn alsdann bekannt zu machenden Bedingun
gen,


