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Volizey - Bekanntmachung.

Auf die angebrachte Beschwerde, baß in den Garten , besonders denen in der Gegend der) Kirchhofs und de­nen welche auf die Wiesen stoßen, muth- willige Frevel verübet würden, theils durch Verletzung derselben Umzäunung, theils in den Gartenhäusern, theils auch durch das auf die Wiesen zur Hurhe getriebene Vieh, wird hierdurch jur Warnung bekannt gemacht, daß besondere Aufsichter auf diese muthwil- lige Frevler bestellet worden, daher der entdeckt werdende Frevler zu erwarten hat, nicht allein zur nachdrücklichsten Be­strafung, sondern auch zum Ersaz der dieftrthalben angewandten Kosten ver- Mtheitr zu werden.

Uebrigens wird demjenigen, wel- eher einen solchen Frevler anzeigen, ober zu dessen Entdeckung mitwürken wird, unter Verschweigung feines Na­mens eine Belohnung von einem Kros Nrnthaler zugesicherk.

Giessen, den 27renNov. 1817.

Grosherzogl. Hessische Polizey-, Deputation das.

Edtkralla-dungem

1.

Äufford erung der Gkä ubigeo des Conrad R u m p f i m Hirsch und dessen Ehefrau zu

Langgöns betreffend.

Da die, gegen rubricirte Eheleute eingeklagre Schulden die gerichtliche Taxation deren gefammten Vermögens übersteigen, jene jedoch bei einer öfi fenrlichen Vergantung einen erhöheken Werth desselben und"bei statt finden­dem Versuch der Güte , einen Nachlaß der Gläubiger und ein gütliches Arran­gement mit denselben erhoffen , auch behaupten, dass sie keine weitere als W eingeklagte, bereits bekaWte Schul­

den hätten, es aber vor allen Dingen tlörhig ist, über den leztern Punkt Ge­wißheit zu erhalten, und hochverord- neres Hosgertcht zu Giesen daher den förmlichen Concurs nur in eventum erkannt hat; so werden hierdurch edle* taliter alle bekannte und unbekannte Gläubiger her Conrad Rumpfische»« Eheheleure dahier tm Hirsch vorgela.- den, um

Mittwochs den lOten De- c e m b e r d. I. Vormit­tags um 9'. u h r

sich vor unterzeichneter Gerichksstelle mit ihren allenfalls in Händen haben­den Documenten einzufinden, sich da6 Resultat des Erlöses des, bis hierhin versilbert seyn werdenden gesummten Vermögens vorlegen zu lassen und Vers gleichsvorschlage zu erwarten, bei nicht statt findender Güte aber ihre Forde­rungen richtig zu stellen im Nichts erscheinungsfall inzwischen sich in einem, wie in dem andern Falle gänzlicher Ab­weisung mit ihren Fordeungen an bis Conrad Rumpfische Eheleute und deren Vermögensmasse zu gewärtigen. Signa-* tum Langgöns den 29. Ock. 18(7.

Grosherzogl. Hess. Justiz - Amt Hüttenberg.

I. von Za ugen.

II.

Diejenigen, welche an dr'e Vermö- gensmasse der verstorbenen Wittwc von Heinrich Roch aus Mainzlar Forde­rungen zu haben vermögen, werden in Gemäßheit von Seiten Grosherzogl« Hofgerichte dem Landamke ertoeilkelH Auftrags, zur Anzeige und Begrün­dung derselben, auf Dienstag den ZSteti Decembep dieses Jahrs, mit dem Be­merken , daß die bereits angeurgteu Forderungen die geringe Vermögens- masse von 195 fl. < worunter 65 ft. 10fr, ungewisse Ausstagde befindlich) um 356 ft.