iraiFBiffian euren De,chelnrgungver ^rsMMyeM; wenn derselbe mehr als fünf Achtel betragt, ? Attekaie der Justiz- oder Polizeybeamten; wenn er w Achtel und mehr betragt, durch Passiv sckeine, welche von der Deputation der Staatsunterstutzungs-Anstalt ausgestellt fepn muffen, nachgewie- werden Sollten bey einem angehaltenen Transport dergleichen Nachweisungen fehlen, so haben die
Meamten,'auf die von den Orrsbehörden ihnen alsbald zu machenden Anzeigen und nach vorgängiger Untersuchung unverzüglich nach den Umstanden zu verfugen und sogleich zu berichten.
Die Reit der Giltigkeit eines Passirfcheins ist jedes Mal auf den Zeitraum zu beschranken, welcher erforderlich ist, um die angekauften Früchte von dem Orte, wo sie gekauft worden, nach dem Ort ihrer Eung zu bringetlicher Getraidegattungen in das Ausland ist sonach durch die hier oben gege- benen^BMmmungen beschrankt. Miter Ausland sind aber alle Landestheile ohne Unterschied zu verstehen, • SJ, mVder Mrovim Dessen angehören. Diesem beschrankten Ausfuhrverbote sind übrigens alle Ä t v o r r 51 b e u § uf U n t ™ W e t> unterworfen, selbst dann, wenn auch behauptet werden sollte, Laß solche schon vor der Bekanntmachung gegenwärtiger Verfügungen verkauft gewesen fepen.
14.) Alle Besitzer von Fruchtvorrathen haben solche nach ihrer Größe binnen 8 Tagen bey den Orts-
’ÄÄ« Auch.voEe nm gr.
".m,nÄiL°d°kML - üd-rg-beu werden.
l6) §iner aleichen Strafe ist Jeder ohne Unterschied unterworfen, der einen Fruchtvorrath besitzt und solchen^innew 8 Tagen in die, mit B eiseitsetzung aller an der n Ar b eiten von dem Schulthe;- sen eigne^schwerer Verantwortung, in ihren, bey Einsendung der
Hi lensu erfratunben^eviteti bc.rxiber zu äussern, ob die Vermuthung unrichtig geschehener i„ »ä’ÄÄ S Ä >»«'*« Schuld «n der V-rsäummS trägt, feil «nge, messen bestraft werden. Brodfrüchte in so ausserordentlichen Zeiten wie die gegenwär-
19) Das Zuruckhalttn der Saat- unB «wotruwir dergleichen von nun an nicht mehr vor-
rige, ist erne tinmorali/che H^'blung- derjenige, welcher einen entbehrlichen Vorrath von Waizen, kommen werden^^3eu aber Wicken, Kartoffeln, besitzt, gehalten seynsoll, dasjenige, was
Korn, G er st e, Hafer, uw« / *»‘ ^meigerlich abzugeben.
^^o^ßenn "si^jenE gestM wVen^und"ekwird
i," ®ÄgS ”»m We'c Wei-
»rt-mi, °ie7wichsg-r ZÄth°Nr°st belegt und auffcrd.m,um Lrf«S- der «erdr.chten -ruchte na« dem
unterstützüngs - Anstalt iu^^'1, unb vpf l*erflWeise bekannt gemacht werden , Laß sich
23) Gegenwärtige Vcrsu g li n g £*! f(Ulib ES soll zu diesem Ende in allen Gemeinen, auf
durchaus Barrieren u s. w. ein Exemplar angeheftet werden,
ton Elnen^ $>ie Publikation von allen Kanzeln geschehen.
nament,ich auch Feeyheit deS Handels mit Muth und Festigkeit gehandhabt,
Sowie wir bisher, titom ^ir 6e <Vuk Eandestheile, für welche die Möglichkeit, aus Len Wohlstand der sicß, Vcrwar, gehoben und überhaupt glückliche-Folgen
der gegenwärtigen Ze-t Vorrhe!le „u jicYen, to^^dem, den es betrifft, daß er sich willig den .Wr^ berbey geführt haben, s^e^langen wir uch vo'A unterrt,erfen müssen, und daß Jeder dann nur drs 'S ÄÄ JmSS» U?. -m g»t» April .8-7. •
w f Großherzoglich Hessische Regierung das.
Freiherr v. Stein. Eh, v, Buri. vr. Zimmermann.


