hatte keinen persönlichen Haß gegen den Fürsten von Hessen und zeigte eben so wenig Verlangen, den weiiaussehen- den Streit fortzusetzen. Man kam überein, Botschafter von den streitens den Parteyen nach Münzenberg zu senden. Hier wuroen die Streitenden vertragen, der erlittene Schaden verglichen , und Hessen gelangte zum unge, störten Besitz fcej Mainzischen Lehensstücke.
Bekanntmachung
die Verpflegung der einquartirt werdenden Äönigl. preussischen Truppen betreffend.
Nachdem mit der Krone Preussen eine auf-die Durchmärsche Königlich Preussischer Truppen Bezug habende Convention abgeschlossen, und hierinn auch namentlich in Ansehung der Verpflegung derselben das Nähere bestimmt worden ist, so setzt man die Quartier, träger der hiesigen Stadt hiervon in Kenntniß.
In Gemäßheit gedachter Convention wird, um schlechter Beköstigung von Seiten des Wirths, wie übermäßigen Forderungen von Seiten des Soldaten vorzubeugen, Folgendes festgesetzt '
"„Der Unterofftcier und Soldat, so wie jede zum Militär gehörende Per, fon, die nicht den Rang eines Ofsiciers hat, kann in jedem Nachtquartier, bei dem Einwohner, verlangen:
Zwey Pfund gut ausgebackenes Roggeabrod, 1/2 Pfund Fleisch und Zu- gemüße, soviel des Mittags und Abends zu einer reichlichen Mahlzeit gehört; des Morgens zum Frühstück kann der Soldat weiter nichts verlangen, so wenig er berechtigt ist, von dem Wirthe Bier, Brantwein, oder gar Cassee zu fordern.
Die Subaltern -Officiere bis zum Capitain ausschließlich, erhalten äusser Quartier, Holz und Licht, das nö- khige Brod, Suppe, Gemüße und 1/2 Pfund Fleisch, alles vom Wirthe gehörig gekocht, auch Mittags und Abends bei jeder Mahlzeit eine Bouleille Bier, wie es in der Stadt gebraurt wird, Morgens zum Frühstück Kaffee , But- terbrod und 1/8 Quart Brantwein. Der Capitain kann äusser der eben erwähnten Verpflegung des Mittags noch ein Gericht verlangen."
Esversteher sich übrigens von selbst, daß die hierinn bestimmte Verpflegung mit der Einschränkung geleistet werde, welche in den Marsch - Routen k-er Detachements enthalten ist und auf den Billetten jedesmal näher bezeichnet werden wird.
Giessen den 17ten Jul. 1817.
Skadt.quartieramt daselbst.
Bekanntmachungen.
1) Jungfer Helene Lynker ist entschlossen , ihr in hiesiger Schloßgasse neben Schuhmachermeistcr Franz sichen.- des Wohnhaus, sodann ein Stück Grablandes im alten Felde, ungefähr einen Halden Morgen haltend, neben Ludwig Ferber, öffentlich zu verkaufen. In ihrem Auftrage lade ich die Kauflustigen ein,
Montags den 21ten l. M. Nach, mittags 2 Uhr,
in der Behausung des Herrn Oberbürgermeisters Seipp sich einzufinden, und die Verkaufs-Bedingungen zu vernehmen. Giesen den 4ten Julius 1817.
Busch jun. , Hofgerichts - Advokat.
2) Künftigen Sonntag, den20ten Julius, ist zu Grosenlinden Kirchweihe, an welchem Tage, ich nach geendigtem Gottesdienst, Tanzmusik halte.


