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hatte keinen persönlichen Haß gegen den Fürsten von Hessen und zeigte eben so wenig Verlangen, den weiiaussehen- den Streit fortzusetzen. Man kam überein, Botschafter von den streitens den Parteyen nach Münzenberg zu sen­den. Hier wuroen die Streitenden ver­tragen, der erlittene Schaden vergli­chen , und Hessen gelangte zum unge, störten Besitz fcej Mainzischen Lehens­stücke.

Bekanntmachung

die Verpflegung der einquartirt wer­denden Äönigl. preussischen Trup­pen betreffend.

Nachdem mit der Krone Preussen eine auf-die Durchmärsche Königlich Preussischer Truppen Bezug habende Convention abgeschlossen, und hierinn auch namentlich in Ansehung der Ver­pflegung derselben das Nähere bestimmt worden ist, so setzt man die Quartier, träger der hiesigen Stadt hiervon in Kenntniß.

In Gemäßheit gedachter Conven­tion wird, um schlechter Beköstigung von Seiten des Wirths, wie übermä­ßigen Forderungen von Seiten des Soldaten vorzubeugen, Folgendes fest­gesetzt '

"Der Unterofftcier und Soldat, so wie jede zum Militär gehörende Per, fon, die nicht den Rang eines Ofsiciers hat, kann in jedem Nachtquartier, bei dem Einwohner, verlangen:

Zwey Pfund gut ausgebackenes Roggeabrod, 1/2 Pfund Fleisch und Zu- gemüße, soviel des Mittags und Abends zu einer reichlichen Mahlzeit gehört; des Morgens zum Frühstück kann der Soldat weiter nichts verlangen, so we­nig er berechtigt ist, von dem Wirthe Bier, Brantwein, oder gar Cassee zu fordern.

Die Subaltern -Officiere bis zum Capitain ausschließlich, erhalten äus­ser Quartier, Holz und Licht, das- khige Brod, Suppe, Gemüße und 1/2 Pfund Fleisch, alles vom Wirthe gehö­rig gekocht, auch Mittags und Abends bei jeder Mahlzeit eine Bouleille Bier, wie es in der Stadt gebraurt wird, Morgens zum Frühstück Kaffee , But- terbrod und 1/8 Quart Brantwein. Der Capitain kann äusser der eben erwähn­ten Verpflegung des Mittags noch ein Gericht verlangen."

Esversteher sich übrigens von selbst, daß die hierinn bestimmte Verpflegung mit der Einschränkung geleistet werde, welche in den Marsch - Routen k-er De­tachements enthalten ist und auf den Billetten jedesmal näher bezeichnet wer­den wird.

Giessen den 17ten Jul. 1817.

Skadt.quartieramt daselbst.

Bekanntmachungen.

1) Jungfer Helene Lynker ist ent­schlossen , ihr in hiesiger Schloßgasse neben Schuhmachermeistcr Franz sichen.- des Wohnhaus, sodann ein Stück Grablandes im alten Felde, ungefähr einen Halden Morgen haltend, neben Ludwig Ferber, öffentlich zu verkaufen. In ihrem Auftrage lade ich die Kauf­lustigen ein,

Montags den 21ten l. M. Nach, mittags 2 Uhr,

in der Behausung des Herrn Oberbür­germeisters Seipp sich einzufinden, und die Verkaufs-Bedingungen zu verneh­men. Giesen den 4ten Julius 1817.

Busch jun. , Hofgerichts - Advokat.

2) Künftigen Sonntag, den20ten Julius, ist zu Grosenlinden Kirch­weihe, an welchem Tage, ich nach ge­endigtem Gottesdienst, Tanzmusik halte.