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gegenfalls für null und nichtig erklärt werden wird.
Da zugleich auch die Eingangs erwähnte hohe Behörde,- wegen eines von deu Vormündern der Leichtischen Kinder hinsichtlich der Abtragung der vorhandenen Schulden des mehrgedach- len Müller Leicht, gethanen Vorschlags, die öffentliche Vorladung der sämtlichen Gläubiger desselben befohlen hat, so werden alle, so wohl bekannte als unbekannte Creditoren hiermit unter dem Rechtsnachrheil vorgeladen, in dem auf Montag den 6ten October l.I. bestimmten Termin, Morgens 9 Uhr auf dahiestgem Kanzleybau so gewiß zu erscheinen, letztere ihre Forderungen vorerst anzuzeigen und richtig zu stellen, und demnach sämtlich sich die Eröfnung dieses Vorschlags und weiteren Vorhalts, als im Nichterscheinungsfall zu gewärtigen, daß sie mit ihren Forderungen und resxeLt. Erklärungen weiter ntchc gehört, sondern nach der Stimmenmehrheit der Gläubiger mit Rücksicht auf die Größe ihrer Forderungen demnächst verfügt werden wird.
Giessen den lOtenSept. 1817. Vermöge Auftrags Großherzogl. Hessischen Hofgerichts.
W - n h e i m, Secretair,
Lekanntmachungm.
1) Eine am Iten Januar 1797. von Grosherzoglicher General - Kaffe zu Darmstadt ausgestellte Obligation über 100 ft. Capital, welches aus dem Nachlaß des vormaligen dahiesigen Soldaten — nachherigen Amrsdteners Philipp Decker zu Heuchelheim, Lanbamts Giessen, verzinslich angelegt wurde, wird bei den dahiesigen Gerichts-Acten, wohin solche zur Sicherheit für die lebenslängliche Nutznießerin dieses Capi-
tals, die Soldat Lorenz Veckerlfche noch lebende Wittwe, iu Verwahrung genommen worden , vermißt und ist höchst wahrscheinlich verlohren gegangen. Da nun zwischen der Eigenthü- merin dieses Capitais, der Christoph Ganßischen Ehefrau — einer gebohr- nen Beckerin zu Großenbusek — und der voran erwähnten Nutznießerin durch von Ersteren anderweitig gestellte Sicherheit die Sache dahin regulirt worden, daß besagte Eigenthümsrin Eingangs erwähntes Capital beziehen kann, hierzu aber die Zurückiieferung oder vorgängige Mortift'cirung der Obligation erforderlich istso wird derjenige, welcher diese Obligation etwa besitzen und Ansprüche daran machen könnte und sollte, hiermit öffentlich aufgefordert, solches in Zeit 6 Wochen — von heute an gerechnet — so gewiß dahier anzuzeigen, als sonst nach Ablauf dieses Termins gedachte Obligation selbst, wie auch alle etwaigen Ansprüche daran , ohne weiters co ipso für erloschen und ungültig hiermit erklärt und angenommen werden.
Giessen den 3ten Sept. 1817* Vermöge Auftrags Grosherzog- tichen Oberkriegscollegs zu Darmstadt:
Das Garnisonsgericht zu Giessen.
Amen v.
2) Ich mache hiermit dem verehrungswürdigen Publicum bekannt, daß mehrere Bestellungen, wegen Einsetzen neuer Zahne, meinen Aufenthalt all# hier noch verzögern, und ich noch Bestellungen annetzme. Mein Logis ist allhler im Gasthaus zum Einhorn.
Louis Jacoby, Großherzogl. Mecklcnb. Strelltz.
Zahnarzt,
5) Von


