Ausgabe 
13.9.1817
 
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gegenfalls für null und nichtig erklärt werden wird.

Da zugleich auch die Eingangs er­wähnte hohe Behörde,- wegen eines von deu Vormündern der Leichtischen Kinder hinsichtlich der Abtragung der vorhandenen Schulden des mehrgedach- len Müller Leicht, gethanen Vorschlags, die öffentliche Vorladung der sämtli­chen Gläubiger desselben befohlen hat, so werden alle, so wohl bekannte als unbekannte Creditoren hiermit unter dem Rechtsnachrheil vorgeladen, in dem auf Montag den 6ten October l.I. bestimmten Termin, Morgens 9 Uhr auf dahiestgem Kanzleybau so ge­wiß zu erscheinen, letztere ihre Forde­rungen vorerst anzuzeigen und richtig zu stellen, und demnach sämtlich sich die Eröfnung dieses Vorschlags und weiteren Vorhalts, als im Nichter­scheinungsfall zu gewärtigen, daß sie mit ihren Forderungen und resxeLt. Er­klärungen weiter ntchc gehört, sondern nach der Stimmenmehrheit der Gläu­biger mit Rücksicht auf die Größe ihrer Forderungen demnächst verfügt werden wird.

Giessen den lOtenSept. 1817. Vermöge Auftrags Großherzogl. Hessi­schen Hofgerichts.

W - n h e i m, Secretair,

Lekanntmachungm.

1) Eine am Iten Januar 1797. von Grosherzoglicher General - Kaffe zu Darmstadt ausgestellte Obligation über 100 ft. Capital, welches aus dem Nach­laß des vormaligen dahiesigen Solda­ten nachherigen Amrsdteners Phi­lipp Decker zu Heuchelheim, Lanbamts Giessen, verzinslich angelegt wurde, wird bei den dahiesigen Gerichts-Acten, wohin solche zur Sicherheit für die le­benslängliche Nutznießerin dieses Capi-

tals, die Soldat Lorenz Veckerlfche noch lebende Wittwe, iu Verwahrung genommen worden , vermißt und ist höchst wahrscheinlich verlohren gegan­gen. Da nun zwischen der Eigenthü- merin dieses Capitais, der Christoph Ganßischen Ehefrau einer gebohr- nen Beckerin zu Großenbusek und der voran erwähnten Nutznießerin durch von Ersteren anderweitig gestellte Si­cherheit die Sache dahin regulirt wor­den, daß besagte Eigenthümsrin Ein­gangs erwähntes Capital beziehen kann, hierzu aber die Zurückiieferung oder vorgängige Mortift'cirung der Obliga­tion erforderlich istso wird derjenige, welcher diese Obligation etwa besitzen und Ansprüche daran machen könnte und sollte, hiermit öffentlich aufgefor­dert, solches in Zeit 6 Wochen von heute an gerechnet so gewiß dahier anzuzeigen, als sonst nach Ablauf die­ses Termins gedachte Obligation selbst, wie auch alle etwaigen Ansprüche dar­an , ohne weiters co ipso für erloschen und ungültig hiermit erklärt und an­genommen werden.

Giessen den 3ten Sept. 1817* Vermöge Auftrags Grosherzog- tichen Oberkriegscollegs zu Darmstadt:

Das Garnisonsgericht zu Giessen.

Amen v.

2) Ich mache hiermit dem vereh­rungswürdigen Publicum bekannt, daß mehrere Bestellungen, wegen Einsetzen neuer Zahne, meinen Aufenthalt all# hier noch verzögern, und ich noch Be­stellungen annetzme. Mein Logis ist allhler im Gasthaus zum Einhorn.

Louis Jacoby, Großherzogl. Mecklcnb. Strelltz.

Zahnarzt,

5) Von