Ausgabe 
21.10.1815
 
Einzelbild herunterladen

bat das wv jeder Anden, besonders Eigne, daß sie eine oopperrö wm fci?' ÄZS»ll SmiMir »ett-ng-Obdach" undNahrunz" und efr K Lihrn erfoiDtniiffe lind «S, die -in- billig- V-fch-ilmig der Einquarlierimg in Stadien s° Proer mach taf, beiden 4 forttui ff I ' . feint Vermögen angemessene g-rnnmige W°i>nnng, l° rote u

^JL^mÄe Z 5 MM, oder b-ro°hnr; dann wäre di- B-rth-iinng d-r Linqnarl

Ab s ssnden > i in der Wirklichkeit manche R-ich-, di- mit änserst b-schränkt-m Raum;

? «> «iele sehr mitt-imäsig B-giit-it- in großen g-rlinmig-n W-hnnng-n; oft die W8 Neste früherer Wohlhabenheit.

kommen Truppen in einen Ort, so ist keine Frage, daß man zuerst sorgen muß, sie so unterzubri w wie es der vorhandene Raum erlaubt; und die Verpflegung derselben laßt sich

L/v Anstalten da ul von dieser Einquartierung nicht trennen. Die Naturale Einquartierung kann a, me man steht nicht anders vertheilt werden, als nach der Geräumigkeit der Wohnungen eine.« je e, ; ^der Raum eines Hauses der zur Einquartierung tauglich und seinem Besitzer mcht ganz unentbehrlich Mus- daher hierin in Anspruch genommen werden. Soll jedoch der ausgestellte Gi'nndsatz, dah diele L SXi irf?Ä bem eine« Jeden vertheilt werden muß, streng befolgt werden, so war e,

Anordnung nöthig, wonach dem, der wegen des größeren entbehrlichen Raums mehr Einquartleuiug auf nchmm genö^ wrirde, als es ihm, seinem Vermögen nach, ertragen.konnte, dieser geleistete Ueber,ch so bald wie möglich wieder von denjenigen ersetzt würde, die zu der ^eit weniger EmquartieruiggA) at en als ihnen nach ihrem Vermögen gehört hätte. Es mußte demnach in jedem Ort eme beständige s rechnuna dessen Stattenden, was jeder Einzelne zu leisten hat, was er hieraus winluh geleistet , und d sJL. sjp mehr als sie schuldig waren, getragen wurde, muß als Verschliß für die Mit Cii.qu ri^'iug geringer belegten angesehen und von diesen' vergütet werden. Das; diese Vergütung bald ausgen tel£' und ohne Auf'chub wirklich erfolgen müsse, dieses niachte schon die traurige sage so vieler Quart! ttiigcrnöthig?welche, in Folgender früher schon ertragenen Lasten, sonst bald hatten unterliegen muffen.

Allein wer sieht nicht ein, daß eine solche Berechnung nicht über die Einquartierung eines jeden T da, wo fast kein Tag ohne neue Einquartierung vergeht. Schon um «illen weil eben durch jede neue Einquartierung die Ausgleichung der Quauiertrager unter sich bi.se r! ! m onnte; so wurde die Abrechnung nur für jeden Monat bestimmt. Denn ommen die eurzuqarr Men Truppen nur in geringer Anzahl, so, daß nicht der/ämmtliche Raum zu belegen nothig ist; d ; is d Eincheilung leicht so zu treffen, daß der, welcher früher weniger erhielt, jetzt belegt^wird, wahr dem der chon mehr gmagen hat,«U tym seWt, feine einquartierunj jugctbeilt wirb. Durch eine so , Reihefolge in der Einquartierung, mit beständiger Rücksicht auf das schon Geleistete, laßt sich auch i Acichheit in der Vertheilung dieser Last bewirken, daß sie fi.r fernen druckender wird, wie für den And,

Die nähere Anweisung, wie diese Rechnung unter allen eintretenden Umständen geführt werden i qiebt d e inSlum. 69. der diesjährigen Großherzoglichen Zeitung öffentlich bekannt gemachte Instruction . die Emauartierunasbehörden. Durch dieselbe, werden die obigen Grundsätze so für alle Falle bestimmt, de n^eichen M häufig, blos in der Absicht um die Einquartierungslast auf die Armen zu walzen | Z S beschränkte Wohnung zurückjieht, nicht gelingen kann , sich dadurch zum Z^achthe.l der u, } feen zu machen? Zugleich wird dadurch vermieden, daß nicht Männer von gleichem Dienste, aber1 Mleihcm Vermögen auf dieselbe Weise behandelt werden. Auch kann es in Zeitumstanden, wie die j «? Ä«B ein nicht imb-d«m-ttd-r V-tth-ii ang-s-hm werten, wenn dmch -m- solche monMich-Z 8lti(bunj in ®eli>, dem Wmig-rb-minelten tut» Unv-rmoz-nd-n-in- Um-kstntznngjnflt-ßt, dt-thno-r, gänzlichen Versinken in ArmUth bewahrt. , I

j Sollten jedoch diese Ansichten nicht b.los fromme Wünsche bleiben, sondern auch wirklich zur Ausfuhr koimnen so war zum Voraus einziisehen, das; dieses nicht durch die bisher bestandenen ^.uarticramteL schien konnte; denn diese sind durch ihre sonstigen Geschäfte, und durch das Billetttren schon so sehr lästiqt daß ihnen die Vertheilung nach dem Extrasteuerfuß, und eine hierauf gegründete Berechnung,! »iöqsicl) aufgebürdet werden konnte. Es wurden daher in den Etappen - Orten, neben einem Milttairis ^Mandanten, zur Erhaltung der Polizei), noch Etappen - Commissaire angevrdnet, unter deren Leitung Vertheilung der Einquartiernngslasten, nach den bekannten Vorschriften geschieht, und Etappen - Pernqu