Ausgabe 
17.4.1802 Berichtigung
 
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«em ganzen Betragen nicht die mindeste Veranlassung zu solch einem unges reimten und unbesonnenen Schritte auffinden. Doch nein! nicht sie klagte, ich müste mich sehr in ihrem Herzen und Verstand irren; nicht sie erdichtete Umstande, erfand Abgeschmaktheiten: nein, dazu halte ich sie mcht fähig, und bin gar zu sehr überzeugt, daß die ganze Sache ein Gewebe verworr­ner Phantasien und der allbekannten Inkonsequenz Dritter Personen ist, welche ihre Einwirkungen und hirnlosen Trennungsplane auch noch in die Ferne durch einen wahnsinnigen Briefwechsel, von Schwachköpfen vermit, relt, fortsetzen.

In dieser Hinsicht übersah ich alle heulende Parentationen, alles ro­manhafte Gewinsel und ohnbartige Raisonnements der chimärischen Klage, wie sie es verdiente, noch zur Zeit mit völliger Verachtung, und trug daher bei Fürstlichem Konsistorium dem Buchstaben des Gesetzes angemessen, dar­auf an, daß ein gütlicher Verein zwischen meiner Frau und mir, möchte versucht werden. Hochverordnetes Fürstl. Konsistorium, welches ohnehin den Versuch der Güte, auch ohne meine Bitten, vermöge seiner höchst, rühmlichstbekannten Gerechtigkeitsliebe von Aimswtgen würde erkannt ha, ben, verkündete daher den i7ten dieses folgenden, der Sache völlig ange, messenen Bescheid:

In Ehestr ittigkeits - Sachen

Sabina, des Fürstlichen Lauprmannö Pilger Ebekonsortin, einer gebohrnen Hellmande!, dermals zu Neidenau, im Chur­fürstlich Mainzischen, Klägerin

gegen

erwähnten ihren Ehemann, dahter zu Gicftn, Beklagten.

Bescheid.

Bewandten Umständen nach ist unter beyden Eheleuten, die Güthe, vor allen Dingen angelegentlichsi zu tentiren, und ih­nen