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nen mit zweckmasigen Vorstellungen und liebreichen Ermahnungen dringend zuzureden , ihre zu vielen grosen Unannehmlichkeiten , allem Anschein nach, führende Streitigkeiten Dey- zulegen, und sich wieder zu vereinigen, zu welchem Ende, weil Klägerin dahier nichr anwesend ist, mit Beyschluß sämtlicher Acten , requißtoriaies <m das Churfürstl. Vicariat zu Aschaffenburg erlassen werden sollen, und diesem vorgängig hiernächst in der Sache weiter ergehen soll, was Rechtens. Von Rechts Wegen»
Ich bin vollkommen überzeugt, daß fein Vernünftiger es wagen wird, diesen Bescheid unrichtig zu interpretiren, -oder gar dessen Vollstreckung entgegen zu arbeiten, und eine Wiedervereinigung zu hindern, welche in Folge Desselben statt haben dürfte. — Sollte iedoch wider Vermuthen die Güte nicht statt stnden, sondern iene Klage im Wege Recl)tens weiter verfolgt werden mässen, so werde ich zu Vermeidung weiterer besorglichen unrichtigen Urteile, sämtliche Aktenstücke nicht nur dem Publicum im Drucke nach und nach mitteilen, sondern auch die dabei handelnden einzelnen Personen, in ihrem verschiednen Interesse und Benehmen, gehörig, und der Warheit gemas schildern, und immer meinem Wahlspruch getreu bleiben: Thu'recht, scheu' niemand!
Giesen den »7ten April 1802.
F* Pilger.


