Ausgabe 
20.2.1770
 
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Co Gr'esirsche wöchentliche gemetnnStzige Anzeigen

von Mehreren abhangt, schlecht. Der Endzweck des Gesangs ist erbauli­che Rührung. -Ob dieser erhalten werde nach den gewöhnlichsten Ver­fassungen , darüber mögen andere urtheilen. Es ist eine Hauptpsiicht so viel als es möglich dahin zu sehen, daß Kinder vvn dem Jnnhalt der Lie­der Begriffe Haden. ES sollte eine eigene Lection in den Schulen dazu ver­wendet werden. Dadurch daß Menschen Worte und Töne sich geläufig machen, ehe sie noch Gedanken damit verknüpfen können, werden sie in den Stand gesetz, in ihrem ganzen Leben nichts dabey zu gedenken. Ich berufe mich auf die Erfahrung. Wer denkt wohl etwas bey dem, was er in der Jugend ohne Gedanken gelernt hat, es seye dann daß er sich nachher die größte Mühe gegeben habe. Wir wenden uns nun zu der Be­antwortung der ökonomischen Fragen. Ist eine Kleiderordnung einzufüh­ren? seye Vie erste , weil wir die andere nicht trennen wollen. Ist von der Möglichkeit die Rede, so scheinet es wohl keine Frage zu seyn. Die Lan­desherrschaft kann hierin verordnen was sie will. Fragt man aber t wie, Mf waS Art, damit es vortheilhaft seye, so gestehen wir gerne, daß wir diese Frage einem Cameralisten überlassen. Um aber doch etwas zu sa- tzen, so glauben wir,-es werde eine wohleingerichtete Ordnung jedem Stand tzur Bequemlichkeit und Vortheil dienen können. Das wäre das Mittel, wodurch fick) Deutschland von der unumschränkten Monarchie der Pariser Schneider könnte los machen. Dann so bald der Stoff der Kleidung nicht mehr allzu wilkührlich wäre, auch die Form nur in etwas emge- schränckt würde, sobald würde diese Tyrannei) einen grosen Stoß bekom­men. Das wesentlichste aber dürfte wohl dieses seyn, daß Produktendes Landes dadurch (onsutniret, und die Ausgabe auser Landes geschonte würde. Wo dieses nicht zum Grunde läge, da dörfte ein groser Theil des VorkheilS verschwinden. Wie viel aber setzet dieses nicht zum tzruride?

Ob die Obrigkeit anhalten kann, die Nothwendigkeiten innerhalb Landes zu kaufen, ist eine ganz klare Sache, wenn von dem Recht die­ses zu befehlen die Rede ist. Ist aber davon die Rede, ob auch dieses Gesetz bewahret werden könne, so ist wohl emmal auf die Lage des Lan­des, -wehrens auf den Unterschied der Waaren zu sehen. Bey einem Land, das aller Orten Grenzen hat zeigen sich unüberwindliche Schwürig- keiten. Ein Wes Verbot reitzt zur Uebertretung. Wenn auch die Waann fben so wohlfeil, und eben so bequem im Lande gekauft werden < '* - könn-