t* Giessische wöchentliche gemeinnützige Anzeigen
Wie die Einrichtung eines solchen Collegii seyn müsse, worinnen seine vor- nebmste Geschäfte bestehen sollen, das lehret Die Policeywlffenschaft; nur muß man sich nach denen besonder» Umstanden des Landes richten , unö anfangs die Sache nicht zu groß anfangen. Um den ohnfehlbaren Nutze» davon darzuthun, will ich nur dieses obenhin anführen, daß dasselbe in Absicht auf die Fabriquen Manufacturen und gewerbe ein ordentliches Ver- zeugniß führen muß, von allen dazu dienlichen Landesproducten , insbesondere derselben Beschaffenheit und Abgang; von allen Fabrikanten Manusacturarbeiter und anderen Handwerksleuten, insbesondere was dieselbe an Inn-und Ausländischen Materialien verarbeiten; von allen fremden Maaren welche in das Land gebracht werden, insbesondere derselben preiß und innerlichen Güte; und dennoch letztens von allen Fabriquen und manufacturmaßigen Maaren, welche im Land verfertiget werden, insbesondere von derselben Preiß, innerlichen Güte und wie solche ihren Abgang finden. Dadurch wird daö Policevcollegium in Stand gesetzet von allen vorkommenden und in die Stadtwirthschaft einschlagenden Fallen gründlich zu urtheilen und mit Bestand die beste Veranstaltungen an Hand zu -eben. Es wird zuversichtlich zu allen Zeiten angeben können, welcheFabriquen und Manufacturen in Ansehung derer Materialien so wohl wegen des in als ausländischen Handels am dienlichsten, welche anzulcgen, welche zu befördern und einzuschränken, sodann welche Materialien so wohl im Lande zu ziehen, oder roh ein und auszuführen; als auch welche von denen fremden Maaren als entbehrlich oder unentbehrlich zu halten und wenn letzteres, wie solche gänzlich auser Gang zu bringen seyen. Nun gebe ich einem jeden zu bedenken, ob es ohne solches und andere dergleichen Dinge voraus zu setzen, rathsam seye, das geringste in policey Sachen vorzunehmen. Ich behaupte wenigstens, daß die Absicht und der Nutzen eines solchen Collegii, welche man in der Folge gewiß nicht verfehlen kann, so wichtig, daß dessen Errichtungin einem ansehnlichen Lande, ganz unentbehrlich, und daß man die Kosten, welche darauf zu verwenden, nicht ansehen soll.
Sodann ist zweitens wohl das beste Mittel um den Profeßions- verwandten zu» Arbeit anzuhalten, die Güte der Maarenszu erhöhen, und derselben Abgang so wohl in als außerhalb Landes zu besördern , wann man, in so weit nicht in diesem oder jenen Stück ab und zuzuthun ist, dahin die Verordnung machet, i) daß die Kaufleute und Crämcr alle der- gleichen Maaren, welche in dem Lande von gleicher Güte von denen Fa, bricanten


