Ausgabe 
11.12.1770
 
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400 Gr'essisihe rv-chenklichegemerttnätzrge Anzeigen

Eine- wird manchem strengen Sittenrichter vergessen zu seyn schei­nen. Man muß nämlich einen Unterschied machen, unter Karren und dem Brettspiel. Letzteres ist erlaubt ersteres aber nicht. Ich gestehe gerne daß man sich nach der Wohianständigkeit richten müsse. Wo man es für ein Laster halt Karten in die Hande zu nehmen, da erfoderr die Klugheit nicht anstößig zu werden. Eben so ist es mir gewissen Ständen beschaffen. Wem eS nach seinem Stand als «in Laster ausgelegt wird zu spielen, der ist sehr schwach wenn er eS nicht vernmden kann. Das ist aber lächerlich daß die Werkzeuge deS Spiel- dessen Sittlichkeit entscheiden sollen. Ein Mann der seine Zeit im Brettspiel verschwendet ist eben so niederträchtig, eben so nachläßig gegen seinen eigenen Werth, welcher ihn zu etwas bes­seren auffoderte, als ein anderer welcher eben so Karten spielet oder den gan­zen Tag nichts rhut, als mit starrem Blick die Wett ansiehet und To- back rauchet.

Die liebe Zeit wird verdorben, ist ein gerechter Einwurf, wann die Stunden VeS Spiels weiter ausgedehnt werden , als es nörhig ist um sich zu erheben. Wann aber dieses eine Moralistin spricht, welche alle Zeit dazu anwendet, um die Fehler ihrer Nachbarinnen in der ganzen Stadt in ein genaues Verzeichnis zu bringen, und sie von Zeit zu Zeit dem Ge­dächtnis ihrer eben so müsigen Gesellschaft einzuprägen, auch im Fall der Noth noch mehrere hinzusetzt, so wünschte ich daß sie ihre Zeit im Spiel verderben möchte, so würde sie nur allein gegen sich sündigen, da sie nach ihrer täglichen Gewohnheit die Zeit dazu auskaust um gegen sich und an­dern zu fehlen.

Also ist da- Spiel etwa- löbliches und jedem erlaubt? Nein so ge­schwind schliefe ich noch nicht. Es ist allemal eine grose Uebereilung wann man die SchluSfolge weiter auSdehnet, als ihre Gründe erlauben. Dem welchem eS eine Erholung ist, und dem der nicht andere Pflichten verletzet ist es unter den Gesetzen , welche ein erlaubtes Vergnügen einschränken erlaubt. Wem eS eine Gelegenheit wird zu Vergehungen, der muß, wie eS auch die Grundsätze einer gesunden Sittenlehre gebieten, solche vermei­den. Linus geräth allemal in Zorn wenn es ihm nicht bey dem Spiel nach seinem Smn gehet. Er hätte es freylrch längstens zu einem Mittel sollen machen, fein Gemüth auszubeffern. Hier hätte er bey kleinen Be» gebenheiten Gelegenheit gehabt, die Gewohnheit zu erlangen den ersten

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