u vttd k7ächrichtett° Lr-
man ein weitlauftigeS Pfachtguth kennet, und alsdann wenn der Pfachter diese Kenntniß erlangt ziehet er erst völligen Nutzen davon.
, Auö diesem Grund verwerfe ich die Pfachrungen auf -.und 6. Iahe gänzlich 9. Jahre sind nur noch zu wenig , dann in 9. Jahren hat oee Psachter sein Feld, wann er schon ein vernünftiger Mann ist, kaum kennen lernen; da er nun von seiner Känntniß profitiren soite, so muß er ab- ziehen, alsdann lernet wieder ein anderer 9. Jahr, und immittelst, ist das Gut schlecht benutzet, oder gar mit dem Pfachter verdorben, anders nehmen Erempel daran, bieten und geben weniger davon; Wer hat den Schaden? Der Herr und der Pfachter. Neun Jahr sind oi|o die geringste , auf welche ein Pfachter ein Guth übernehmen kann. . In der Pfalz, und Lothringen, haben die Schweizer viele Güeher rm Pfacht, und zwar mchrentheils aus 12. if. oder i8- Jahr. Bessers Ackerbestellung, schönere Viehzucht, und einträgliche Mästereyen habe niemahlen, als bey diesen Pfachtern gesehen, nie gehöret, daß diese Leute ihren Herrn nicht richtig bezahlt aber auch nicht baß sie Schaden babey hatten, sondern es sind fast durchgängig reiche Leuthe geworden. Sie hauen aber die Acker gut, setzen die Wiesen in einen tteflichen Stand, sie halten eine Menge schön Vieh, und füttern mit wenigem Futter vieles fett, sie leben äußerlich fromm und still, betrügen nicht leicht jemand, sie geben mehr Pfacht alö andere, und können mehr geben, dann sie verstehenden Feldbau und Viehzucht, haben sich von Jugend darauf geleget, Lehen sparsam, kleiden sich schlecht. Ein Kittel ohne Knöpf mit etlichen Krappen und Schlinkcn ist ihr tägliche Kleidung. Ihr Glaube magfeyn wie er wolle, sie mögen ihre Kinder im u. ober iz. Jahr tauf n lassen, das gehöret nicht zur Ökonomie, ich bin überzeuget, paß sie Oie beste Landwirthe die getreuste, und nützlichste Pfachter sind. Vieles könnte von Verpachtung nachgesaget werden-, oa aber, eure allgemeine Abhandlung davon zu schreiben gegen mein Zw^ck ist, weil ich nur mit meinen Landesleuten, in hiesiger Gegend zu thun habe, und keinen Cameralisten belehren will, wie er Ertraqsüberschläge machen und Fürstliche Cammergü- ther verpachten solle; fo lasse es hierbey bewenden, ansonsten könnte hierzu weit mehreres g'saget werden.
Ein wahrer Cameralist mutz alles was ein Gut ertragen kann auS- iorschen, er muß den Ertrag zu Papier bringen, und alle Utilitäten gewissenhaft anschlagen, denen welche herrschaftliche Domaine und Cammer- vüther pachten wollen, vorigen, ihn zeigen was er pachten will, und
e ' rvs§


