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dersilchsischen, Lgttdsiedeleigüter in Hessen u. f. f.völ,wirdMnfitwoM nach Der Lehre vom Erbenzinß im kölnischen Recht betrachten, und Vie Entscheidung bey Streitigkeiten daher nehmen dürfen? So blieben Vieft sie 6 ihrer Natur nach teutsche Geschäfte, und muffen nach ihren eigenen Verordnungen so wohl von den ältesten, als neuern Zeiten her , wo sich ttnxi eine Aenderung zugetragen hat, bcurtheilt werden. Dieses gilt folglich auch Heyden Geschäften, welche zum Theil keutsches Ursprungs sind, aber nur in denen Stükken, wo sie es sind. Von der Art ist z. E. das Recht zu jagen. Die römischen Gesezze erlauben einem jeden Eigenthümer auf seinen Grund und Boden zu jagen. Ganz anders sieht es in Teutsch- kand aus. Der Adek allein bedient sich dessen seit undenklichen Zeiten her als ein besonderes Vorrecht. Cb er dieses aber als ein eigenthümlich oder aus landesherrlicher Gnade verliehenes Recht hat, darauf läßt man sich nicht ein. Genug in solchen Landen, wo man es nicht zu den landesherrlichen Hoheitsrechten rechnet, behalt es immer feine Richtigkeit, und der Eigcnthümer ist davon ausgeschlossen. Was nun dieses anbelangt, so ist und bleibt die Vernmthung so lange vor das in Teutschland gemein geschriebene Recht, biß das Gegmtheil hinlänglich dargethan werden karr, und wird. Daß man es aber aus? einem besondern Gesez oder Herkonr- m»n beweisen wolte, würde eben so lächerlich seyn, als diejenige find, welche em allgemeines teutsches Recht behaupten , und dadurch die schlechte Kentniß ihres Vaterlandes verrakhen.
Dadurch glaube ich also , daß man sich bey vorkommendell Mett, wenn, mau es so übttlegk, leicht wird helfen könnm»
S.
Gedanken von der Ehe aus den Vorlesungen des Herr« Professer.Gellere.
?- Es sind diese Vorlesungen in den sittlichen Schilderungen enthalten, die zu Ende des vorigen Jahres in Strasburg herauskamen. Der berühmte Gellere magsie vielleicht nstl)t ganz für die semigengelten lassen inzwischen find viele Gedanken darinnen enthalten, die eines Gellerts nicht unwürdig Dahm rechnen wir denn auch insbesondre die Gedanken von der Ehe. W'r theilen sie um so viel lieber mit, weil sie noch nicht fo bekannt sind, weil sie gemeinnWg sind , unD wir über diesen wichtigen Punkt wovon lwm uns aufgefodert hat zu schleibm, nichts schöners, Mld
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