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verlezt bleiben, unb gänzlich befolgt werden, die nicht nach der Verfassung eines,besondern Staats, worinn sitz-gegeben werden, eingerichtet sind, jcb habe mich an Ew. Majestät Stelle gesezt / schreibt deswegen der König von Preussen in dem angeführten Brief an die russische Kaiserin, und gleich anfangs eingefehen/ daß jedes Land nach gewissen befondern Betrachtungen angesthen werden muß/ welche erforF dern r daß sich der Gestzgeber nach dem Genie seines Volksnch- tez fo wie sich der kluge Gärtner nach seinem Boden richtet. Wie viele Unbequemlichkeiten und Unordnungen sind daraus entstanden, daß man das römische Recht in Deutschland eingeführt hat? Wie oft ist seit der Zeit gestritten worden; ob dieses oder jenes Gesez abgeschaft sey, oder nicht? Es ist auch schon öfters auf dem Reichstage vorgestellt worden; ob es nicht besser sey, ein Corpus iuris patriae zu veranstalten, und dagegen das Corpus iuris ciuilis abjuschasfen.
Die Gesezze müßen in Rüksicht aufdie benachbarten LäNB der gegeben werden. Soll die Handlung und das Gewerbe, welche- viel zur Aufrechthaltung eines Landes beyträgt, mit den Nachbarn unterhalten werden; so muß man auch Gesezze geben, die nicht dagegen streik ten. So z. b. wenn in einem Reiche die Ausführung des Getraydeö ver- bohten wird; muß man darauf sehen, ob nicht gewisser Ursachen wegen dieses Verboth einzuschränken sey, um die Harmonie mit den angrenzenden -u erhalten; ob nicht die Handlung darunterleyde, uub verhindert werde, daß Geld, oder gewisse unentbehrliche Dinge, und fremder Länder Produkte ausbleiben.
Hergebrachte Gewohnheiten, wenn sie an sich gut sind, müssen durch die Geftzze bestattige werden Wo diese Gewohnhei- ten ehedem geherrscht haben, und noch herrschen, da hat manlangemerkt, daß sie mehr Nachdruk gehabt haben, als die Gesezze. So hatten die alten Deutschen dergleichen, und darüber hielten sie aufs allerstreygste, und genaueste. Man fern auch hieher den Sachsen- und Schwabenspiegel rechnen. .•-.■■■ .
Die Gesezze müssen so gegeben werden, daß die Erfüllung und Beo bachrung des einen, durch die Beobachtung des andern leicht gemacht wird. Wenn daher, neue Gesezze von nothwendigen Abgaben gegeben werden ; sä' müssen auch .durch Geftzze zugleich der Ver- schwendung Einhalt geschehen , entbehrliche Dinge verhMem, und aller Pracht und unnöthiger Aufwand untersagt werden. Man weiß, wie sehr
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