rzr Giesssche wöchentlich-gemeinnützige Anzeigen menschlichen Geschlechts hielten/ die erste Stelle ein. Sie wär, den Ew. Majestät zwischen den Lykurg und den Soko n gestzt haben.
Man erwarte von uns nicht, daß wir diesen wichtigen Gegenstand, der von jeb'er die grösten Staatsklugen beschäftigt, nach seinem weitenUm- fange, und mit ällen dazu erforderlichen und nöthigen Einsichten bearbei- tin ; wir werden bloß einige von ihnen zum Theil entlehnte wichtige dahin tinschlagevde Maximen mittßeilen.
Es müssen reife Ueberlegungen vorhergehen / ehe und bevor die Gesezze gegeben werden. Dies ertönten die Staatsklugen Römer, dies beweisen ihre Gewohnheiten. Wann ein Consul oder ein andrer, der die höchste Gewalt hatte, ein Gesez in Vorschlag brachte, so würde es dem Raht mitgetheilt; hernach würde es 2.7. Tage (per trimm- dinum) ausgehangen, damit ein jeder in der Stadt, und auf dem Lande sehen und erfahren konte, was für ein Gesez in Vorschlag gebracht sey. Märender Zeit hielten dir berühmtesten Redner ihre an das Völk gerichtete Reden , um ihm die Nothwendigkeit, Weisheit, und Fürtrefiichkeit des beschlossenen Gesezzes zu zeigen, und es dadurch zum Gehorsam und willigen Befolgung desselbigen zu bewegen. Nach der verstossenen gesezten Zeit wurden Wahltage gehalten , und das Gesez durch allgemeine Uebereinstim- mung des Volks würklich gegeben, und bestätkigt.
Gesezze/ die das Ansehen nicht umerstözzen/ und auf- recht erhalten kann/ müssen lieber nicht gegeben werden. Meli- US eft, vt reCpublica fit fine legibus, quam vt executioni non manden- tur. Es wäre weit besser, meinen die Alten; daß eine Republik ganz ohne Gesezze sey, als wann die gegebenen Geftzze durch Ansehen nicht tönten geltend gemacht werden.
Wie viele Gesezze lies in Engelland Carolus Stuart bekannt ma- dien? Sein Ansehen war aber schon so gefallen, daß gar nicht mehr darauf gehalten wurde; und eben dadurch fies es immer noch mehr.
Die Gesezze müssen nichts unanständiges/ oder gar schände lrches in sich enthalten. So war ungefehr das Gesez Eveni 111. daß X ein Dieb immer stehlen dürfte, wenn er es nur so gescheut anfinge, daß er über seinen Diebstahl nicht ergriffen würde. Man lese davon des Buchnani hift. scot. lib, z.
Die Gesezze müssen den Umständen des Staats angemessen/ und vorcherlhaft seyrr. Es können unmöglich solche Gesezze un.
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