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Demnach bey dahiesig Fürstlichen Regierung die vim Buseck genannt Münchische Regredient* Erben die Anzeige gethan, daß im Begrief seyen, das ihnen adjudicirte Winneröder Guth cum omnibus pertinenti- bus nebst dem ihnen gleichfalls zuerkannten Guth zu Berstrodt und der söge« nannten Neumühl ohnweit Giessen gelegen zu verkauffen, nnd dahero UW ein Proclama an alle diejenige, welche ein Recht darauf zu haben vermeinen, geziemend gebeten haben, und dann diesem petito deferiret worden; als werden alle diejenige, welche etwa ex.Capite fidei commifli, Hypo. thecae, vel alio quocunque titulo, in ipecie des ledigen Anfalls ein Iu$ darauf zu pratendiren vermeinen, hiermit und in Kraft dieses peremtorte & fubpoena prsedulionn öffentlich cikiret und vorgetayen, daß vor dahiesig-Fürstlichen Regierung Sie a dato innerhalb drey Monarhen erscheinen: und ihr vermeintliches Recht gehörig documentiren , gegenfalls aber sich gewärtigen sollen, daß Sie per fententiam präcludiret, und ihnen em ewiges Stillschweigen auferlegt werde. Sign, Giessen 19. Mart. 1768*
(L. S.) Fürstlich Hessische Regierung daselbst.
Bekanntmachung von allerhand Sachen.
Im Weissen Roß allhier logirt eine mit den besten Attestaten versehe, ne Frauensperson, welche alle Wantzen aus Bettstadten und andern Orten ; gegen ein billiges Douceur von Grund aus wegputzt. Sic ist erbö- tig ihre Kunststücke anderen Personen um ein Recompens auch zu offen- bahren und zu lernen.
Bey Conrad Kohlermann allhier sind frische Bücking, Laberdan Stockfisch und Citronen angelangt, und um billigen Preis zu haben.
Ein-und auspaßirende vom 19.Mart. 17^8. bis den r ften Mart. 1768.
Herr Oberamtmann von Falckenstein, von Battenberg, logieret im Gnhorn.
Herr Professor Bürckmann, von Carlsruh, paß. durch.
Herr von John, Königlich Dänischer Cammerherr, paß durch.
Herr -Übrist von Röding von der Schweitzer Guarde, paß. durch.
Herr Baron von Kerckerinck, kommt von Cassel, paß. durchs r' Herr


