Ausgabe 
23.8.1768
 
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meistentheiis aRem in ihrrn Gatten, oder .heiwlich deS Nachts; und wenn sie einmal anfangen, so trinken sie gewöhnlich sehr ausschweifend, so ost sie auch dazu kommen. ur

Die Fortsetzung svlgtkünftigr tu

'Avertifiement.

Obschon unter dem igten Jul. a. pr. in dem hiesigen Wochknblakk bekannt gemacht worden, daß wer eine gerichtliche Obligation hätte, sol­che wenn sie in dem hiesigen Stadtbann, ist, dem Vmgemeister, in dem Hüttenberg dem Fürstlichen Rentmeister zu Langgöns, in der Stadt Gro- senlmder Gemarckung dem Stadtschultheis alda , in denen Genchtem Steinbach, Lollar, Heuchelheim , Trohe und Stadt Staufenberg, denk Fürstl. Steuer Commissario und Oberamts-Secretario dahier binnen 6 Mo­naten übergeben solle, so ist doch solches guten theilS noch nicht ge­schehen.

Wenn aber nicht mehr langer nachgesehen werden kann, als wird tu rre nochmalige Frist von 4 Wochen anberaümet, fub iniun&o, daß wer seine Obligation in dieser Zeit nicht eingiebt, mir seinem Vorzugs-Recht präcludirt seyn solle. Woneben jedoch zur Nachricht unverhalten wird, daß jeder nur den Namen des Debitoris & uxoris, die Summe deö Schuld, die Unterpfänder und den datum der Obligation cxtrahiren, und dabey die Obligation zur Collation vorzeigen solle. Giessen den August L?sr.

Fürstlich Hessisches (dberamt daselbsteir C. w. Meyer.

Ein- und nuspaßirende vom 12. August bis den

20. August 17^8.

Herr Assessor von Berget, von Wetzlar, Herr RegierungSrath Both- mann, und Herr Amtmann Löffler vonMayntz, paß. durch.

Herr Assessor Mootz, Frau Viee- Cantzlerm Hombergin, von Hanau, paß. durch.

Herr Lieutenant du Fay, von der zweyten Hessen»Cassesischen Garde, paßiret durch. ~

Herr