Ausgabe 
21.6.1768
 
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Messtsche

wöchentlich-

geMMM Wnzeigett M Mchrichten

Fünf und Zwanzigstes Stück.

Dienstags den nun 3tmn. 1768.

Mlt Hochfürstl. Hessen- Darmstadtischer gnädigsten Erlaubnis.

Gedanken über die Police?.

L^ute Polieey - Ordnungen werden mit Recht für einen Beweiß einer weisen Regierung angesehen; und obgleich dieselbigen an einem Kör oft besser sind als an dem andern, so wird man doch schwer­lich Lander finden, wo dieselbigen gantz und gar mangelten. Daß aber demohngeachtet die wenigsten Lander von dergleichen Verordnungen und Anstalten den gehörigen und erwünschten Nutzen haben, ist aus der Er­fahrung unleugbar. ES wird daher nicht unnützlich seyn, verschiedne Ursa­chen anzuführen, in welchen die meiste Zeit über der Grund von diesen Mangeln angetroffen wird. '

Erstlich wird selten über die gemachte Verordnungen gehalten. Man glaubt genug gethan zu haben, wenn man neue löbliche Ordnungen bekannt gemacht hat, und überlaßt die Aussicht über die würckl cke Aus­übung derselben Leuten, die meistens wegen vieler andrer Amtsgeschafte nicht jm Stande find hinlänglich darauf zu sehen , und so kommen nach und nach die besten Anordnungen wieder in Abgang: äusser daß sie zuweilen, wenn man etwa Jemand Verdruß machen will , wieder hervorgesucht, lind zum Vorwand und dem Schein des Rechtens gebraucht werden, um

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