Ausgabe 
28.4.1767
 
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vrrv Nachrichten- rzf

schott an andere Creditores verpfändet waren öder m Zukunft annoch ver« pfändet werden, sie sich alsdann auf das ihnen gegen diese' nachherige Creditores ex hypotheca anteriore sonsten rechtlich zukömmende jusprae- lätionis in concnrfu niemalen cum effedu berufen können? sondern dessen auf immer verlustig gehen müssen? wornach sich also zu- achtem Vochl in der Herrschaft Itter am-. Mm Wartir 176.7- .

Fürstlich Hessisches Amt dasilbsten.

P. H. Krebse M> A> Eigenbrodt. Amtmann Amrschulthets.

Nachdeme die Hypöthequen- Bücher?' dadurch, dass bie Creditores so wohl als Debitores die gerichtliche Verschreibungen zu alt werden, und wohl W aufKindes Kinder erben lassen? in«einige. Confutiön gerathen und deswegen verordnet ist? daß jeder Creditor, er ssy wer er wolle, wenn er aus dem hiesigen Amt eine gerichtlich eonsirmiree Verschreibung hat, solche binnen 6. Wochen a dato bey Verlust des hierauf habenden iuris praela- rionis hierher ans Amt einsenden solle; als wird solches hierdurch zu eines jeden Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht. Bingenheim den 6. Aprile 17^7-

Fürstlich HeffettDarmstädtisches Amt dasslbsteft-

^lachncht.

Bei dem Fürstlichen Regierung^ Buchdru cker Johann- Christoph Schröder in Giessen ist in Commisson zu haben r Philippi Wülhelmr Mossbach/ de Praeconibus fester um commentatioy &Franckfurti &Lip- fiae apud Joh. August Raspe 24. fr.

Desgleichen eben desselben Rede r Od es Ruhm sei nach Ruhm zu strebend in 8. 8. kr.

Die dritte Classe der dritten Hochgräflichen Neuwieder Geld-Lotte­rie, ist nunmehro mit der größten accurateffe gezogen, und die Listen davon eingelaufen. Die Herren Interessenten können selbige einsehen ob ihre Num­mern gewonnen und ihre Gewinste beziehen, werden auch ersucht die Re­novation zur 4ten Classe nicht zu versäumen, und mit 5. fl. 48. kr. zeitig zu entrichten, denn den 4ten Junii wird selbige ohnfthlbar gezogen, (ölten noch