*x6 Giesische wöchentlich- gemeiunStzige Anzeigen
i x) Diese Zeugen haben unter tausend Veränderungen und Plagen ihr Zeugnis beständig behauptet.
M) Diese Zeugen sind alle auf ihr Zeugnis gestorben und haben die Wahrheit desselben mit ihrem Tode versiegelt. - Wer kann noch an der Wahrheit einer Begebenheit zweifeln, die Durch Zeugen, Die alle Diese Kennzeichen der Glaubwürdigkeit an sich haben , .ist bchättigt worden? Wenn das Zeugnis solcher Zeugen nicht wahr ist, was soll Dann wahr seyn? M.
Anzeige. -
Bey dem Buchhändler Joh. Philipp Krieger ist ein Tractat von einer von den Gelehrten noch nicht abgchandelten Materie unter folgendem Titel zum Vorschein gekommen^
Parochus non iurans quatenus in fola. aegrotantium cura fpirituali fuit occupatus, inftrudtionis pa floral is fchediafma audio re lobanne Chri< ftiano Dietz, Definitore & paftore etc H. GifTae 1767. 12. kr.
lTlerngkeit.
Zu Nidda verstarb Herr Johannes Faber, Rathsverwandter und Kirchenaltester den roten April dieses, in eben Der Stunde und an eben dem Tag als er gebohren in seinem 91. Jahr, hatte vier Söhne gezeugt 19. Enckel und 45« Uhrenckel erlebt.
Avertiflement.
Auf Hochfürstlichen Regierungs-Befehl, sollen in der und gnädigst «nvertrauten Herrschaft Itter neue richtige Wehr--Pfand und Hyporhe- cken Bücher errichtet werden, damit keine Güther - Stücke doppelt verpfändet , somit die Creditores völlig sicher gestellet, und der allgemeine Crcdit aufrecht erhalten werde. Nachdeme nun zu diesem Entzweck nö- thig seyn will, alle sowohl alte als neue Obligationes, Pfand-Briese und andere dergleichen Inilrumenta, worinnen Herrschaft-Ikterische Güther verschrieben sind, vorher einzusehen, und Die darin enthaltene Unterpfänder in die zu verfertigende Hypothecken- Bücher einzutragen; Als werden alle und jede ausländische Creditores, wer und wo die auch seyn mögen, welche in die Herrschaft Itter Geld auf Güther geliehen, oder sonst ein


