und Nachrichten rrs
r) Die^Zeugen von JElul-aben alle Zeit Uhb Gelegenheit genug gehabt , die Sache, deren Nichtigkeit sie bestättigen, genau zu untersuchen. Das wird weder in der Rechtsgelehrsamkeit noch bey andern historischen Sätzen zur Gültigkeit eines Zeugnisses erfordert.-.
)) Diesen Zeugen war selbst sehr viel daran gelegen daß die Sache Wahr oder falsch fty und gehörig untersucht würde. Auch darnach fragen wir bey dem Zeugnis andrer Begebenheiten nicht.
4 Diese Zeugen waren von ungleicher Gemüthsart und verschiedenen Temperamenten. Es waren nicht blos Sanguinei, die leicht hätten betrogen werden können; sondern auch cholerici utib melancholici. Es waten verschiedene darunter, die gewis nicht leichtgläubig waren. Wieder eirie Eigenschaft, die man von andern Zeugen nicht fordert! In weltlichen Gerichten denkt man daran nicht, einmal,
s) Diese Zeugen lebten alle zu einer Zeit. Bey welchem Zeugnis von irgend einer Geschichte in der Welt wird man diese Bedingung annehmen können?
6) Sie waren deswegen nicht blosse -Ohrenzeugen, sondern Augen- Zeugen, die die Wunder JEsu selbst hakten thun sehen.
7) Diese Zeugen hatten alle Kennzeichen eines gesunden Verstandest Sie waren gewiS nicht thöricht und wahnwitzig, und hatten Zähigkeiten genug, über etwas nachzudenken.
k ) Alle diese Zeugen haben die allerstärksten Beweise von ihrer Aufrichtigkeit und Redlichkeit abgelegt. Wir behaupten also., daß sie nicht allein einen gesunden Menschen Verstand, sondern auch ein gutes Herz gehabt haben, daß sie weder haben betrogen werden können, noch selbst haben betrügen wollen.
9) Diese Zeugen stimmen alle in der Hauptsache und in dem Wesentlichen der Begebenheit mit einander überein.
io) Diese Zeugen sind alle auf mancherley Weise bald durch Drohungen, bald durch Verheissungen versucht worden, ihre Aussage zu ändern und zurückzunehmen.
ii) Von diesen Zeugen kann man beweisen, daß sie die größten Vorkbeike würden ei halten haben ? wenn sie sich zur Aenderung ihres Zeugnisses verstanden hätten, und daß sie lieber alles Unglück, alle Strafen und Martern über sich haben ergehen lassen, als daß sie ihr Zeugmß zmückgenommen hätten.
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