Ausgabe 
20.1.1767
 
Einzelbild herunterladen

rrrrd Nnchn'chLM.

kos, daß er sich mit guter LerrteWeibem oder andern barmherzigen Schwe­stern behelfen mag?

Sehen Sie, meine Herrn, daß dasjenige, was an und für sich und der Strenge nach Recht ist, durch die Umstande Unrecht, oder un­billig werden kan. Wer Leute halt, muß ihnen so viel reichen lassen, daß sie nach Beschaffenheit ihres Standes darein sie gesetzt sind, leben können. Und was noch mehr ist! Wer viel Familie hat, dem sollte man billig die Gnade erweisen, und mehr geben, als demjenigen der noch ledig ist, wenn gleich dieser eben so viel Verdienste und Arbeiten hatte. Denn es heißt hier: der Herr bedarf sein: Er braucht mehr als der andre. Ein Vat­ter, dergleichen Titel die LandesHerrn doch so gerne führen, und das sie würcklich seyn wollen, geht mit seinen Kindern nach ihren Bedürfnissen und nach der Billigkeit,nicht aber gerad nach dem strengsten Recht um. Will man, als welches sehr gewöhnlich ist, hierauf gar keine Rücksicht nehmen, so muß man lauter ledige Leute annehmen, und das Heurachen durchaus verbieten. Ob dieses aber billig fei), und man sich nicht fremder Sünden theilhaftig mache, wenn man Leute, da sie denen natürlichen Trieben eben nicht alle schlechterdings widerstehen können, gleichsam nöthigt, böse We­ge einzuschlagen, will ich hier nicht untersuchen. Wenn man aber derglei­chen Leute schon einmal hat, so muß man sie auch nach Maasgabe ihrer Nothdurft versorgen. Gesetzt daß ein Rechner zu seinem genauen Unter­halt für sich und seine Leute fünfhundert Gulden (und was ist groffes da­mit anzufanqen?) nöthig, aber nur dreyhundert Bestallung hatte, und er bliebe in Zeit von zehen Jahren, binnen welchen er die Geschicklichkeit gehabt, den Ausbruch seines Recesses zu verhüten, zwey tausend Gulden rückständig, so glaube ich, daß er sich einiger massen rechtfertigen könne. Er hat so viel gebraucht, und auch wohl verdient: man hat es ihm nicht gegeben: er hat sichs also nehmen müssen. Wer das natürliche Recht nur einiger maßen versteht, der wird mir hierinnen Beyfall geben: Wo die Pflichten gegen mich und andre in einen Widerspruch kommen, und die Pflichten gegen mich Pflichten der Noch sind, so verdienen sie den Vorzug vor den Pflichten gegen andre. Noch hat kein Gesetz: Ehe ichHunger leide, lieber nehme ich mit einem David die Schaubrodte hinweg, lieber wage und leide ich alles. Wissen Sie, meine Herren, einen andern Ausweg, so bitte ich denselben zum Vortheil so vieler in der That ehrlicher Leute, welche die Noth zwingt, in ihren Rechnungen schuldig zu bleiben, und vieler mei­ner, den Vestungsbau mit mir befürchtenden Mitbrüder Trost, bekannt

Cr zu