Ausgabe 
17.11.1767
 
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Mesflsche wöchentlich- WWW Knzclgcn und Kachrichtcn

Sechs und Vierzigstes Stück. '1U

Dienstags den 17 teil Nsvembr. 1767«

Mi, Hochfürstl. Hessen- Darmstädtischer znädigsten Erlaubnis.

Meine Herren!

yeai(t Vorschlag welchen Sie von einer Brand - Gewährleistung-« ff*5) Gesellschaft letzthin eingerückt haben, ist so einfach, natürlich und T53& ungekünstelt, daß er sogleich in einem jeden Lande emgefuhrk ju verdien«. Er erfordert keine Anlage, verursachet keine Kosten, und -»"nichtden mindesten W-itiäuftigkeiten in der Besorgung und Ausfuh, mg unt- wo ff-n. Nur wegen des Anschlag-der Gebäude nach ihrem wahren Werth, bitte um gütigste Erlaubn.ß folgende-, dem aber leicht durch eim genauere Bestimmung abzuhelfen ist, erinnern zu dürfen. ES M bekannt, daß der Werth eines G-bäud-Sauf eine gedoppelte Art be« rächtet werden kann - einmal kommt diejenige Summe in Betrachtung , welche man für ein Gebäude, nach Beschaffenheit de« Orts , darinnen -S stch befindet, »u geben psiegt, wenn man es kauft: und hernach dachenige, was »fordert wird, wenn ein Gebäude von neuem aufgebauet werden soll. Es ist gewiß daß der erste Anschlag oft nicht mehr «IS di- Helfte von dem ander" beträgt, und daß man -in HauS da« M-ytauf-nv Guld-n auf!»« bauen gekostet hat, gar oft um tausend Laufen kan. Meines Erachten- müsie aiso dit Summ« 0-r Baukosten in Bestimmung des, wahren