$4 MeflrlDe wSchettklr'ch- gemeittttötzige Auzer'gest
ret; so z-igt er nun daß vernünftige Verhalten ftostrivs, und bestimmkdir unterschiedene mögliche Verhältmffe eines Menschen g gen eine geoftendar- te Religion. Sey auf den Willen des höchsten ÄLestriö aufmercksam, ist das erste Gesetz der natürlichen Religion, und zwar eines jeden redlichen Geistes. Der V- beruft sich ouf tue dillLit < e habim hom. ad relig. naturalem, wo er dieses erwiesen (§ l6.). Dieses ist von der LÜlerttrö- ficn Verbindlichkeit, und erfordert also die aliergröste Bemühung. Nach Lieser Mangeln ist die Grösse der Schuld nach Der natürlichen Religion, zu deurtheilen (§17.). In diesem Betracht können wir uns einen vierfachen fitth'cbcrt Zustand gedenken, gu Dem ersten gehören die, weiche um diesem Gesetz ein Genüge zu thun, gar keine cdram haben; zum andern die, welche aliqualem fed non praedominantem; zum dritten, welche praedo* minantem relatiue talem (die grösser ist, als für jede andere Sache); zum vierteu die, welche praedominaritem fimpliciter talem (wozu sie alle Kräfte gebrauchen) anwenden (§.i8.). Hieraus ist die Frage von der Seligkeit der Heiden einzuschrancken, und zu deurtheilen, wie aud) fides interpretanda zu verstehen (Schol.). Ferner ist in einer andern Bettad)^ rung eine dreyfache Verhältnis möglich; wann nämlich ein Mensd) von ei<i ncr geschehenen Offenbarung gar keine Nachricht hat; wenn er einigeNach- richt hat; wenn sie ihm endtid) dargeboten wird. (§. 19.) Die Verbindlichkeit wird in jedem Fall gezeigt (§.zom.). Bey dem zweyten Fall wird (Schol.) angemerckt, in wieweit fama ecclöfiae mit Recht vocatio aenennet werde. Bey dem dritten auf was Art die Untersuchungen anzu- stellen sind (§. rz.). Da entstehet nun eine Gewißheit, eine dargebotene Offenbarung sey falsch oder wahr; oder der Mensch bleibt ungewiß (§. 24). Bey Gelegenheit des eitlem wird Der, dem Herrn Hofpred. Sack gemachte Vorwurf, daß er auch eine falsche Religion vertheidigen würde, wenn er darinn sey gebobren worden, beantwortet (Schol.). Bleibt der Mensch ungewiß, so höret er auf in seinen Untersuchungen, oder er fahret fort, chm ersten Fall bleibt er immer schuldbar; und auch im letzten, wenn dieses Mcht aus allen Kräften geschiebet. Wie viel gehöret also dazu, bloß durch eine natürliche Frömmigkeit vor GOtt unschuldig zu seyn? Ohne Offenbarung, und doch nach der natürlichen Frömmigkeit leben wollen, heißt, wenn es anderswo kein Widerspruch seyn soll, fein Leben in steten und müh. famen Untersuchungen zu bringen. Die natürliche Frömmigkeit führet also zur Offenbarung, und die Weltweieheit, als welche jene lehret, leitet


