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-Mm der Frmndfchast, die mich um desto starker etttgensmmem hatten, je weniger ich bisher geglaubt hatte, daß dieselbe sich auch auf Personen des andern Geschlechts erstrecken könnten, und jegröser die Munterkeit und Abwechselung der Gesellschaft und je neüek mir dieser reizende Austritt wirklich gewesen war. M ,
Avertiflement.
tzrachdeme auf ergangenen Hochfürstlichen 3?egierungs Befehl z» Erhaltung des Landes-Credits, -Ordnung uny Richtigkeit, die Hypothe- quen-BÜckkr.jn der,Mir gmdigst anvertrauten Stadt und Amt genau epa- miniret, allenfalö cörrigiret und erneuert , und zu dem Ende alle Credi- toreS Dii in hiesiger Stadt und Amt Geld ausgeliehen haben , ,auf einen o,wissen zy bestimmenden Termin den Verlust ihres habenden iur>8 praela- . tioms zu Vorzeigung ihrer Obligationen öffentlich citiret werden sollen: AlL wepdet! Kraft hochlaudirftn Hochfürstlichm Regierungs- Befehls alle und jLde EreditoreS W Verlust ihres gedachten Vorzugs - Rechts auf Montag den ?rtn August ä. c. und Dienstag den 6ten eiusdem sich bey dem hiesigen Stadt» und-GerichtSchreiber Lyncker ohnfehlbar zu sistiren,und ihre in HändM habende Obfiga.tiones bey demselben zu produciren, hiedurch vomeladen. Homburg an der Ohm den ryten Jun. 1767.
Fürftl. Heßisches Amr d^stlbsten.
' ^stachdnne von Hochfürsilicher Regierung zu Giessen, anbefohftn iporden, daß zu Auftechthaltung des Credits und Sicherheit derer Credi- torum neue Pfand- und Hypothequen - Bücher ausgerichtek werden sollen;
Als werden alle diejenige, welche Venen hießigen Amts -Unterthanen, Geld auf Güter dargestehen haben, hiermit citiret und erfordert ihre ha- btüde Obligationen r cisco binnen einem Vierteljahr so gewiß in Original: dahier zu produciren, und solche eintragen zu lassen , als gewiß sie nach dessen Ablauf ihres juris prsehtionis verlustig erkläret, und weiter nicht damit gehöret werden sollen. Blanckenstein den 6ten Julii 1767.
ü ;■ Fürstl. HeßrfchesAmr hreselbst Ludwig Heß'
El'tt^und auspaßirende vom 4. 3ulü* 1767- bis den i?ten Iuln 170.
Herr Ober-Lieutenant From ,.von ChupMainz, passiret durch.
Herr v. Wegmann, und Herr Hamedvn, v. Franckfurt paff, durch:
Herr


