Ausgabe 
13.10.1767
 
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Viesflsche wöchentlich- gcttltl'mlüßlge WWW 1111 ö Kchrtchteil Em und Vierzigstes Stück.

Dienstags dm izem October 1767/

Hochfürstl. Hessen- Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis.

Ein geringer Betrag zu der Lunst zu bestechen.

S^s ist ein nützliches Unternehmen, daß man auch die gemeinsten Kün- a) Zewisse^ Regeln faßt und eine Theorie derselben bildet. Un- ter andern Vortheilen , welche dieses bringt, finden insonderheit

Leute, die ost nur die Hauptsachen derselben wissen müssen, ohne sie in ih- rem ganzen Umfange verstehen zu dürfen, dasjenige bepsammen , was sse ost kaum durch eme vlchähnge Erfahrung, die man überdieses nicht imm r haben kann, erlernen wurden. Einer unser besten Schriftsteller hat d - Kunst, die so nüthrge Kunst zu bestechen, in Regeln gebracht und mit faß­lichen Beyspielcn erläutert. Der Vortheil, den er dem gemeinen Wesen dadurch verschast hat, ist sehr gros, indem dadurch theils derjenige, welcher Geschenke annimmt, behutsamer wird und so zu sagen , alle Seiten seiner Seele anstrengt, um sich bey einer Untersuchung desto leichter und klüger I herauszuwickeln und alle Hindernisse der Gerechtigkeit aus dem Wege zu raumen: theils aber auch der andre, welcher Geschenke giebt, keine vergeb- I lrche «nd von seinem Endzwecke abführende Wege einschlägt. 9 f

Als ein Beytrag zu dieser höchst nützlichen Kunst merke ich folgendes an, welches unter die fernsten Bestechungen gehört (denn man kann einem

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