Viesflsche wöchentlich- gcttltl'mlüßlge WWW 1111 ö Kchrtchteil Em und Vierzigstes Stück.
Dienstags dm izem October 1767/
—Hochfürstl. Hessen- Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis.
Ein geringer Betrag zu der Lunst zu bestechen.
S^s ist ein nützliches Unternehmen, daß man auch die gemeinsten Kün- a) Zewisse^ Regeln faßt und eine Theorie derselben bildet. Un- ter andern Vortheilen , welche dieses bringt, finden insonderheit
Leute, die ost nur die Hauptsachen derselben wissen müssen, ohne sie in ih- rem ganzen Umfange verstehen zu dürfen, dasjenige bepsammen , was sse ost kaum durch eme vlchähnge Erfahrung, die man überdieses nicht imm r haben kann, erlernen wurden. Einer unser besten Schriftsteller hat d - Kunst, die so nüthrge Kunst zu bestechen, in Regeln gebracht und mit faßlichen Beyspielcn erläutert. Der Vortheil, den er dem gemeinen Wesen dadurch verschast hat, ist sehr gros, indem dadurch theils derjenige, welcher Geschenke annimmt, behutsamer wird und so zu sagen , alle Seiten seiner Seele anstrengt, um sich bey einer Untersuchung desto leichter und klüger I herauszuwickeln und alle Hindernisse der Gerechtigkeit aus dem Wege zu raumen: theils aber auch der andre, welcher Geschenke giebt, keine vergeb- I lrche «nd von seinem Endzwecke abführende Wege einschlägt. 9 f
Als ein Beytrag zu dieser höchst nützlichen Kunst merke ich folgendes an, welches unter die fernsten Bestechungen gehört (denn man kann einem
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