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Wetzen
Zweytes Stück.
Dienstags den i zten Januar. 1767,
MttHochfürstl. Hessen- Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis.
Hannover
eon Großbritannien haben einen von der Land. schafft des Furftenthums Calenberg in Vorschlag gebrachten M«! zu einer allgemeinen Wittwen Verpflegungs - Gesellschafft mktetft ausgelassener Verordnung vom r4ten-Octobr. genehmiget, und in D o besondern Schutz genommen. w-uero
Dieses Institukum, welches für allen bekannten Wittwen-Cass-n ausnehmende Vorzüge bat, ist auf ben allezeit fotgfältiflfl erbaltenen or,,. »it der Calenberg,schen Landschaft gegründet? und das ssch fz-L-gmm zu Hannover bat dessen Administration und Direckion übernommen,okn! sowobl deSsallS, als wegen Besoldung der erforderlichen BedL/Vor schuß der WiktwenP-nsionen und aiiverer Ausgaben der Gesellschaft En- sten oder Zinsen anzunehmen. Die gefübrken Rechnungen werden am Ende des Jahres z-dem Societats. Genossen, der es verlanget, -ur Ansicht vorgelegk, und die Umstand- der Gesellschafft nach Ablauf einÄ ben Jahres in den Hannöverischen Anzeigen kund gemacht. w
Alle Ehemänner sowohl Einheimische als Ausländer ste mögen wob. nen roo sie wollen, ohne Unterschied der Religion, des Alters, Standes und Vermögens, können zu der Gesellschafft ausgenommen werden, und 21 ihren


