Ausgabe 
30.12.1766
 
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4Z2. Giesische wöchentlich

wollen. Aber nun ist es, zu meiner ewigen Betrübnis/ zu spat. Mein König erzeigte mir die Gnade und machte mich zu einem Rtthnungsbedien- ten vom ersten Range. Er gab mir eine Besoldung/ die mich und meine Familie überflüssig ernähren konnte. Und dennoch war ich gegen diese gro- stund unverdiente Gnade so undankbar/ daß ich meinen König betrogt und durch die allzu verschwenderische Haushaltung, die ich führte, einen Receß von mehr als zehen tausend Thalern machte. Nunmehro sitze ich in den Banden, die mich vielleicht Zeitlebens gefangen halten werden. Und was mich noch am meisten schmerzt, ich habe meme Frau und Kinder mit mir unglücklich gemacht.

Meine Hochzuehrende Herrn, alles, was ich durch diesen Brief suchen ist/ Ihr Mitleiden zu erwecken, und alle ihre Leser für der Untreue in Ih­ren Diensten zu warnen. Ihr Mitleiden wird mir nicht fehlen; - wenn ich Ihnen sage, daß ich mein Verbrechen bereue, mein Beyspiet aber wird je­dem zur Warnung dienen, weil ich nunmehro die Folgen der Untreue und des Meineids nur mehr, als zu sehr empfinde. Ich bm mit vie­ler Hochachtung

Dero

demüthigsifr Diener.

Der Fehler / dessen unangenehme Folgen mein Herr Corrchondent gegenwärtig empfindet / bestehet, wenn ich mich nicht irre, ganz allein da­rin, dass er unterlassen hat, an die Zukunft zu denken und aus derselben Bewegungsgründe zu pernünftigern und untadelhaftcrn Handlungen zu nehmen. Hätte er die Zukunft, als eine warnende Lehrerin der Weisheit und Vorsichtigkeit/ die selten eine unbesonnene Thar ungestraft läßt, immer vor Augen gehabt; so würde er sich des entsetzlichen Verbrechens des Meineids und der Untreue gegen seinen gnädigen Ober­herrn gewis nicht schuldig gemacht und seine Thaten gegenwärtig nicht in Ketten und Banden zu bereuen Ursache haben. Er würde klüger gehandelt und bedacht haben, daß man ihn dereinst doch einmal zur Rechenschaft zie­hen werde, es geschehe wenn cs wolle. Man kann sich überhaupt keinen thörichtern und unvernünftigem Menschen vorstellm, als einen Rechnungs- Bedienten, der weis, daß er dereinst Rechenschaft tbun muß, und der dem ohnerachtet seinenHerrn betrügt und in öffentliche Gelder greift, die sei­nem Gewissen sind anvertraut worden. Wenn er noch eswas dabey ge­wönne; so liest sich die Thorheit eines solchen Menschen noch einigermastn begreifen. Aber er kann auf keine Weist etwas dabey gewinnen. .Stirbt

- ' er.