Ausgabe 
25.11.1766
 
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und Nachrichten. -87

würden, so sollen dieselben gleichmasig in Vie §. r. gedachte Strafe un­nachsichtlich verfallen seyn.

Dieses ist Unser gnädigster unb ernster Wille, und Wir wollen daß darüber stets gehalten, zu dem Ende von Unfern Beamten durch schickliche Personen öftere und ohnpartheyliche Vditauones angestellet werde. Da­mit aber Niemand mit der Unwissenheit, dieser Unser anjetzo ausgelassenen . Verordnung sich entschuldigen möge; So soll dieselbe in Städten und Dörfern unter öffentlichem Glockenschlag publicirt, und auch an gewöhn­lichen Orten, zu Jedermanns Nachricht und Wissenschaft angeschlagen werden. Gegeben in unserer Residenz-Stadt/ Darmstadt/ den uten Septembr. 1766.

Ludwig/ Landgraf zu Hessen. (L.S)

Unter den zten Septembris 1766. ist auch von Jhro Hochfürstlichen Durchlaucht zu HeffenDarmstadt eine renovirte gestempelt oder gesiegelte PapierOrdnug allergnädigst ergangen deren 8. Sorten gestempelte Papi- te auf einen grosen RoyalBogen abgedruckt worden.

VTeite Bücher.!

Hirsch (Christoph) teutsches Müntz-Archiv 8ter Theil, Fol. Nürnberg 1766. f. fl.

Tellen (Abrah.) Notae cridcae & exeget. in Genes. XLIX. Deut. XXXIII. Exod. XV. Jud. V. Halae 8. 1766. zr kr.

. - Fides dogmaris de ReCurredione Carnis per quatuor priora fe« cula g. Helmftad 1766. z 2 kr.

, - Uebersetzung des Seegens Jacobs und Mosis ingleichen des LiedS der Israeliten und der Debora mit practischen Anmerckungen 8. Halle. 1766. 32 h*. £

die Bibliotheck für Jünglinge oder gesammlete Sittenlehren für alle Sce- nen des Lebens 8. Leipzig 176;. 1. st.

des Herrn Marq. von Caraccioli Religion eines rechtschaffenen ManneS aus dem Franzöf. 8. Nürnberg 1766. zo kr.

Nach-