Angabe wie em Wasserbau an einem einreisienden Gerohm angc^ Lege werden könne/ daß er feste stehe und das Emreissen des Wassers verhindern kömre.

Ein Strohm, welcher das Ufer einreisset, kann am besten gezwungen werden, wann man einen Rost von Valcken machen lasset, so, daß alle Balcken eine Ehlen weit Quadratweise eingeschmlmr, und allenthalben be­festiget werden» Dieser Creutzweis in einander gezapfte Rost muß drey- eckigt seyn, so daß die lange Seiten an das Ufer anstoffen, die zwey klei­nere Seiten aber in den Strohm gehen, jedoch daß die obere Seite et­was langer.^Dieser Rost wird an dem -Ort wo eine Krümme am Ufer ist und das Wasser anschlägt und verbaut werden soll, in das Wasser ge­lassen , mit Seiler an das Ufer gezogen und grosse Pfähle durch die Qua­drate eingeschlagen, daß er auf dem erwählten Platz still stehcn muß.

An Balcken werden viele Löcher eingebohrt und lange Faschinen oder Wurste 1 Fuß dick von ftgchen Weiden auf dem Rost mit hölzernen M- geln, so in die Locher geschlagen werden, befestiget, und Creußw-is auf einander geleget. Alsdann wird ein Fuß hoch Erde darauf fest au,gestos­sen, wieder in das Creutz lange Faschinen von frischen Weiden aufqepflöckt, und wieder ein Fuß Erde darauf g-siampfek, und das so lange contstmiret, bis ier Rost sich naco und nach perpendieulär bis auf Den Boden nieder­gelassen. Zuletzt wird auf die Faschinen ein Fuß hoch Erde gelegt und Weyden von anderthalb Fuß lang oben Spann weit voneinander einge- stecket, uiy dieser 7^^u bald bewachze und grüne. So wohl in Die neben beruni hergu^stehende^zeiden als oben drauf wird sich der Schlamm bet) S^baeifen , und sonsten allmählich sanfte aufsetzen und niederlassen, und das Werck befestigen helfen. Dieser, so angelegte Wasser-Bau wird

; alle

4L Gr'esifche wöchentlich gemeitttttttzrAe Anzetzen

Fall ihnen ein solcher Diebstahl eben so viel Ehre machen würde, als er mir Vergnügen brächte.

Zum Beschluß will ich nur dieses noch als einen sehr wichtigen Grund für meine Meynung anführen, daß in ganz England durch ein besonders Gesetz allen Predigern bey Strafe der Absetzung befohlen ist ähre Predig­ten abzulesen. Ohne die weisesten Absichten ist dieses Gesetz gewis nicht gegeben worden. Villcicht (ünoen sich unter meinen Gründen einige, Die Der Urjprung desselben gewesen sind.