Dimstags den 2? tert Dcreiitdr. 1766.
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wöchentlich
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' Mit Hvchfürßl. Hessen-Darmftädtischer gnädigsten Erlaubnis.
Vorschlag znr Emführung eines neuen Gesangbuchs«
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icke Vater haben mit dem vollkommensten Rechte den Gesang als ein Beförderungs Mittel der Erbauung in die Kirche eingeführtund ihn beständig als einen sehr wichtigen Theil des öffentlichen Gottes
dienstes angesehen. Wenn aber der Gesang die Erbauung befördern und einen Theil des Gottesdienstes ausmachen soll: so muß er in allem Betracht der Würde und Erhabenheit der Religion gemäß, er muß vernünftig, anstandia und geschickt sein, uns reine und würdige Begriffe von un- serm Schöpfer und unsern Pflichten beyzubringen; er muß unser Herz in Bewegung setzen, in ihm lebhafte Empfindungen der Ehrfurcht, der Liebe, des Vertrauens, der Bewunderung, der Dankbarkeit gegen den Allmächtigen erwecken oder unterhalten und es zu einem willigen Gehorsam gegen die Befehle desselben aufmuntern können. Dies find die nothwendigen Eigenschaften, die jeder geistlicher Gesang an sich haben muß, dies sind die Grundsätze, wornach man den Werth und die Güte deffelben beurtlMn
Es scheint, als wenn die Alten nicht durchgehends in'diesem Stücke Eee einerley


