54 Giesifthe wocheychch-- gemeittnützige AuzerZett
auf diese Weise begehe. Daß aber der Reformirte wirklich mehr, als der Catholicke in der Lehre des Abendmales von der Schrift abgewichen, ist dadurch bewiesen und ausgeführet worden: daß nach den Lutherischen Glaubensbekenntnissen der Reformirte in 14. Puncten, der Catholicke in z Puncten, die das heilige Abendmal betreffen , von der göttlichen -Offen- bahrung abgewichen: daß wohl der Catholicke und dies selbst, wenn er fuam tranfübftandadonem fpecicmque modo unam behauptet, die wirkliche und wahre Gegenwart des Leibes und Blutes Christi; nicht aber der Reformirte in dem heiligen Abendmale behaupte: daß zwar der Refor- mirte murren könne; wann aus mehr als aus einer Stelle, und besonders aus dem Einsetzungsworten und ihrem eigentlichen und buchstäblichen Sinn die Lehre von dem Abendmal erweise; nicht aber auch der Catholicke: daß zwar der Catholicke das Abendmal von andern Zusammenkünften, von ordentlichen und täglichen Mahlzeiten gehörig unterscheiden könne; aber keines Weges der Reformirte: Daß zwar der Catholicke noch etwas lehren und behaupten könne, wodurch sein eigener und des Nächsten Glaube ge* stärket und erhalten werde, nicht aber der Reformirte mit seinen leeren und Hofen Zeichen: Daß'zwar der Reformirte durch seine Lehre vom Abendmale die Mittheilung der göttlichen Eigenschaften der beyden Naturen in Aristo, die persöhnliche Vereinigung derselben und folglich Christi Gottheit untergraben könne; aber nicht der Catholicke: Daß endlich zwar der Catholicke sagen könne, Bekehrte und Unbekehrte, Gläubige und Ungläubige, Würdige und Unwürdige können des Leibes und Blutes Christi wirklich in dem heiligen Abendmale theilhastig werden, und dasselbe wirklich austheilen; aber nicht der Reformirte. Weil aber theils die transfübdan- tiado, theils die fuperftino und klololatria, theils auch der bekannte Vernunftschluß entgegen stände, den der Catholicke liebet, feine Lehre de fpecie una zu behaupten: So ist von dem Verfasser auch darauf hinläng- lig genug geantwortet worden. Ueberhaupt darf sich der Reformirte über den Mangel der nöthigen Bescheidenheit und des theologischen Glimpfes hier nicht beschwehren. Es müßte ihm dann die nackende Wahrheit, die ihm geprediget worden, bitter sürkommen. Noch weniger wird dem Verfasser dieser Vorwurf gemachet werden können, daß er seiner eigenen Lehre, dem Lutherischen Glauben vom Abendmale, etwas vergeben: Da er alle und iede Schritte, die er in dieser schwehren Sache wägete, durch die lutherischen Svmbola bekräftiget. Die Streitschrift selbst ist dem Ministe- rio zu Frankfurth zugeeignet.
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