fo Gl'esisthe wöchentlich -- gemeittttützlge Anzeigen
wunderung, sondern auch vornemlich ihre Nachahmung verdienen werden. Und ich werde sie, sie mögen schon bekannt oder noch unbekannt seyn, anführen , wie sie mir in meiner Lectüre vorkommen. Das heutige Blatt sollen einige Beyspiele aus der neuern Geschichte einnehmen.
Beispiel einer edlen Freigebigkeit.
E-'n gewisser vornehmer Officier -, man erzehlt dieses von dem framö- sischen Admiral, dem Herrn von Chatillon- wurde auf dem Wege nach der Kirche von einem armen unbekannten Manne um ein Allmosen angesprochen. Er war! nicht gewohnt/ sich lange bitten zu lassen/ sondern geschwind zu geben/ griff also geschwind in die Tasche, aber in die unrechte/ 'darin er lauter Gold hatte/ und gab dem Armen eine gute Anzahl Goldstücke. Der Bettler wunderte sich über diese Freygebigkeit und begriff leicht/ daß es aus Versehen geschehen war. Er wartete also , bis der Officier wieder aus der Kirche kam. Gnädiger Herr/ sagte er, indem er ihn antratt/ sie haben mich sehr reichlich beschenkt/ denn sie haben mir lauter Gold gegeben. Ist es aus Versehen geschehen/ so bin ich bereit / es ihnen wieder zu geben. Der-Officier erstaunte über die seltne Ehrlichkeit des Armen und antwortete: Mein Freund / ich muß gestehen, ich habe euch nur kleine Münze geben wollen, weil ihr mir aber das Geld mit so vieler Ehrlichkeit wieder geben wollt, so habt ihr verdient, daß ihr es behaltet.
Beispiel der Ehrlichkeit von einem noch lebenden in der Gegend von Berlin.
B ... in Z ... ist ein armer Handwerksmann / der sich den nothdürstigen Unterhalt verdient. Seine Haus-Umstande sind nicht die besten/ er ist aber vergnügt und zufrieden. Man kann von seinem Charakter und seinem Herzen aus folgenden Begebenheiten urtheilen. Er fand einen Beutel mit einer ziemlichen Summe Gelds auf der Landstraße Anstatt darüber erfreuet zu seyn, war er bekümmert/ ob nicht vielleicht der, der ihn verlohren hätte dadurch elend werden könnte. Er gab sich alle Mühe/ den E'genthümer dieses Geldes zu erfahren / und machte'es öffentlich bekannt. Zu seiner Freude meldete sich der rechtmäsige Herr dieses Geldes/ und nachdem ergnugsame Beweise beygebracht hatte/ daß der Beutel ihm gehöre; so gab er ihm denselben zurück. Der Eigenthümer bot ihm eine Anzahl Ducaten zur Erkenntlichkeit an. Mein Herr / sagte der ehrliche B ..., Sie dürfen mir meine Schuldigkeit nicht bezahlen; wenn Sie aber


