Mit Hochfürstl. Hessen-Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis.

meffsche

wöchentlich -

Vier und zwanzigstes Stück.

Dienstags den i7tctt Junir 1766.

_ Elngeschickte Sachen.

§^§8an hat ein Sprichwort: Jedermann wird so lange für gut gehalten, SpSJK bis das Gegentheil erwiesen ist. Bey den Rechtsgelehrten hat dieses seinen grosen Nutzen, indem man keiner Beschuldigung eher Glauben beymißt, als bis dieselbige gehörig dargethan worden. Die Got- tesgelehrte haben aber in einer andern Absicht auch nicht Unrecht, wenn sie behaupten, daß jederman für, böse gehalten werden müsse, bis man unleug­bare Proben für das Gegentheil habe

Wer die Falschheit der Welt und der menschlichen Tugenden nur ein wenig kennt, der wird nicht zwufeln, daß der letzte Satz als eine nütz­liche Regel der Klugheit gebraucht werden könne. Man muß ihn in der Thal jederzeit für Augen haben , und vermuten, daß alles was andre Leute thun, wenn es auch noch so einen guten Schein hatte, aus einer unlautern und bösen Quelle gestossen sey. Dieses wird uns in vielen Fällen behutsam machen, damit wir uns weder durch die Farbe, wo­mit viele ihre Handlungen anzustreichen pflegen, blenden, noch durch ihre Versicherungen betrügen lassen. Wer seine Absichten nicht unendlich oft verfehlen will, der muß in einem hohen Grade mistrauüch seyn, und sich dabev ein gewißes Ansehen der Leichtgläubigkeit und Einfalt zu geben wissen.

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